Bearbeitungsgebühren für Verbraucherkredite – Das müssen Sie wissen!

Am 13. Mai 2014 gab es eine kleine Sensation am Bundesgerichtshof. Hier wurde nämlich entschieden, dass zusätzliche Bearbeitungsgebühren für Verbraucherkredite ungültig sind und dementsprechend zurückgefordert werden dürfen. Konkret ging es in dem Fall um einen Kredit mit einer Bearbeitungsgebühr von 1 % der Kreditsumme. Die so entstandenen zusätzlichen Kosten von 1.200 Euro erklärte das Gericht nun für ungültig. Erfahren Sie hier mehr.

Zusätzlich erklärte das Bundesgerichtshof sämtliche Bearbeitungsgebühren für Verbraucherkredite für ungültig und eröffnete so die Möglichkeit, bisher geleistete Gebühren zurückfordern zu können. Vorerst gilt dies nur für Kredite, die bis nach dem 1. 1. 2011 gezahlt wurden, doch Verbraucherschutzorganisationen rechnen bereits mit weiteren erfolgreichen Verhandlungen.

Es sind große Summen im Spiel

Für die Banken bedeuten die gestrichenen Bearbeitungsgebühren für Verbraucherkredite erst mal eine große Belastung. Denn nicht nur private, sondern auch gewerbliche und selbständige Kunden können nun ungültig erhobene Bearbeitungsgebühren für Verbraucherkredite zurückfordern. Die Summe spielt hierbei keine Rolle, entscheidend ist nur, dass die Gebühr seitens der Bank zur Deckung der Verwaltungskosten im Vertrag festgelegt wurde.

Denn hier folgte der Bundesgerichtshof der Argumentation des Kreditnehmers, der es als erwiesen ansah, dass die Bank hier Geld für eine Dienstleistung verlangt, die üblicherweise zu ihren Geschäften gehört und die sie ohnehin zu erbringen hat, um den Kreditvertrag zu erfüllen.

Mit dieser Begründung werden auf einen Schlag sämtliche Bearbeitungsgebühren in künftigen Verträgen ungültig und wer seinen Kreditvertrag nach dem 1.1.2011 abgeschlossen hat, sollte unbedingt seine Bank kontaktieren und eine Forderung zur Rückzahlung unrechtmäßig geleisteter Gebühren stellen.

Die Bearbeitungsgebühren für Verbraucherkredite richtig zurückfordern

Grundsätzlich gilt, dass die Gebühren für alle Verträge, die nach dem 1.1.2011 ausgezahlt wurden, rückforderbar sind. Das trifft ausdrücklich auch auf Verträge zu, die bereits vollständig abgewickelt sind. In diesem Fall muss die Bank die zu viel geleisteten Bearbeitungsgebühren in Form einer Auszahlung erstatten. Bei laufenden Verträgen hat sie die Wahl zwischen einer Gutschrift auf die Kreditsumme oder einer Auszahlung.

Um eine Rückforderung erfolgreich einzufordern, genügt ein Anschreiben an die Bank, indem die genaue Forderung bestimmt wird. Die notwendigen Daten hierzu können problemlos direkt aus dem Kreditvertrag entnommen werden. Rechtsexperten empfehlen eine Fristsetzung an die Bank in dem Schreiben unterzubringen, da die Banken eine Rückzahlung sonst verzögern könnten.

Es gibt aber auch eine Ausnahme, in der eine Rückforderung der Bearbeitungsgebühren für Verbraucherkredite nicht möglich ist. In diesem Fall darf die Nettodarlehenssumme den Betrag von 75.000 Euro nicht übersteigen. Diese Regelung schließt die meisten Bausparverträge und weitere größere Kreditformen aus. Für diese gibt es bereits weitere Urteile, oder es stehen noch offene Klagen aus.