Amazon-Marketplace: Was ist das eigentlich?

Amazon ist eine beliebte Anlaufstelle, wenn es ums Einkaufen im Internet geht. Aber Sie können dort nicht nur Artikel von Amazon selbst kaufen, sondern Sie können auch nach alternativen Angeboten suchen. Kleinere und größere Marketplace-Anbieter bieten neue und gebrauchte Artikel an, sodass sich ein Preisvergleich lohnt. Auch eigene Altbestände können Sie veräußern. Lesen Sie hier, was Sie beachten müssen.

Womit wird bei Amazon-Marketplace gehandelt?

Grundsätzlich gilt, dass Sie auf Amazon-Marketplace alles kaufen und verkaufen können, das Sie auch im regulären Amazon.de-Sortiment finden können. Außerdem können Sie beispielsweise auch antiquarische Bücher oder ältere Tonträger (etwa ältere Schallplatten oder Musikkassetten), die nicht mehr vertrieben werden, finden. 

Amazon.de selbst handelt ausschließlich mit neuen Waren. Als Marketplace-Verkäufer können Sie sowohl neue als auch gebrauchte Ware anbieten. So tritt beispielsweise auch der Amazon-eigene B-Ware-Vertrieb "Amazon-Warehouse-Deals" als Marketplace-Verkäufer auf.

Amazon erwartet, dass Sie "akzeptable" Ware anbieten. Das bedeutet beispielsweise, dass verschimmelte Bücher, unvollständige Computerprogramme, beschädigte Küchengeräte und damit allgemein alle Artikel, die in ihrer Verwendbarkeit eingeschränkt sind, vom Verkauf auf Amazon-Marketplace ausgeschlossen sind. Auf Amazon.de finden Sie einen Leitfaden, der Sie durch den Dschungel der Zustandsbeschreibungen führt.

Was darf keinesfalls auf Amazon-Marketplace angeboten werden?

Amazon kennt auch "verbotene Artikel", wie beispielsweise pornografisches Material, "rassistisches, diskriminierendes oder gewaltverherrlichendes Material". Eine vollständige Liste, der verbotenen Artikel finden Sie auf Amazon.de. In der Praxis legt Amazon die Regeln offenbar weich aus. So fanden sich im August 2012 neun Angebote des Parteiprogramms der NSDAP, teilweise mit sichtbarem Hakenkreuz.

Wie läuft die Bestellung bei Amazon-Marketplace ab?

Grundsätzlich bedeutet es für Sie als Käufer bei der Bestellung lediglich insofern einen Unterschied, ob Sie bei Amazon.de oder Amazon-Marketplace bestellen, als dass Sie bei Letzterem auch Gebrauchtware kaufen können. Legen Sie also, wie gewohnt, den gewünschten Artikel in den Einkaufswagen oder bestellen Sie nach Ihrer Anmeldung mit der "1-Click"-Funktion auf der Artikelseite, so ändert sich insofern am Vorgang an sich nichts. 

Vertragspartner wird jedoch nicht Amazon.de selbst, sondern Ihr Verkäufer, der den Artikel, den Sie nun kaufen, bei Amazon eingestellt hat. Er erhält nach der Bestellung eine Nachricht, in der er darauf aufmerksam gemacht wird, dass einer seiner Artikel verkauft wurde, und muss diesen dann binnen zwei Tagen verschicken. Nach dem Versand erhalten Sie eine Bestätigung vom Verkäufer und der Kaufpreis wird von Ihrem Konto oder der Kreditkarte abgebucht. Sie müssen dem Verkäufer weder Geld schicken noch erfährt er Ihre Bankverbindung.

Besteht auch bei Amazon-Marketplace ein Widerrufs – oder Rückgaberecht?

Ist Ihr Verkäufer Unternehmer, so besitzen Sie ein zweiwöchiges Widerrufsrecht. Diese Frist beginnt erst, wenn sowohl die Belehrung über das Widerrufsrecht als auch die Ware, bei Ihnen eingegangen sind. Der Widerruf ist mit Absendung der Ware vor Fristablauf oder durch die fristgerechte Erklärung des Widerrufs wirksam, sodass das Geschäft rückabgewickelt wird. Haben Sie die Ihnen geschickte Ware bereits in Betrieb genommen und genutzt, so müssen Sie gegebenenfalls Wertersatz leisten.

Liegt kein Mangel vor (weder ein Defekt noch eine Falschlieferung) und liegt der Artikelpreis unter 40 Euro so müssen Sie die Ware auf Ihre Kosten zurückschicken. Haben Sie dem Verkäufer bereits den Kaufpreis zuzüglich Versandkosten gezahlt, so wird er von Ihnen bezahlten Versandkosten von der Erstattungssumme abziehen, sodass Sie nur den Gegenwert der Ware erhalten. 

Unabhängig davon sind sämtliche bei Amazon.de vertretenen Verkäufer verpflichtet, Ihnen ein 30-tägiges Rückgaberecht einzuräumen. Dies betrifft Bücher, Musik, DVD, Software sowie die nicht elektrischen Produkte (das heißt Produkte, die selbst keinen Stecker haben, keine Batterie zum Betrieb benötigen und/oder durch die auch kein Strom läuft, wie zum Beispiel bei elektronischen Computerbauteilen) aus den Kategorien "Games", "Küche, Haus & Garten", "Spielwaren & Kinderwelt" sowie "Sport & Freizeit".

Dieses Rückgaberecht besteht nur, wenn die Ware in dem Zustand ist, in dem der Verkäufer sie verschickt hat. Das bedeutet, dass neue und originalverpackte Waren nur dann zurückgenommen werden müssen, wenn sie auch bei der Rückgabe originalverpackt sind. Nutzen Sie dieses Rückgaberecht, so müssen Sie die Ware innerhalb der 30-Tage-Frist auf Ihre Gefahr an den Verkäufer zurückschicken. Sie erhalten dann den Kaufpreis zurück, aber nicht die Versandkosten.

Was passiert, wenn bei einer Bestellung etwas schief geht?

Beachten Sie, dass Ihr Vertragspartner nicht Amazon.de selbst ist. Daher müssen Sie sich zuerst an Ihren Verkäufer wenden, um zu versuchen mit diesem eine Klärung zu erreichen und auch den Artikel gegebenenfalls an ihn zurückschicken. Ein einfacher Widerruf ist in diesem Fall problematisch. Dieser ist nur gegenüber Unternehmern möglich. Außerdem schuldet Ihnen der Verkäufer einwandfreie Ware. 

Unterlassen Sie die Anzeige der Mängel und senden den defekten Artikel einfach zurück, muss der Verkäufer den Artikel trotz bestehendem 30-tägigen Rückgaberecht nicht zurücknehmen. Er weiß – in der Regel – nichts von den Mängeln, die vorher bestanden haben, und kann daher zu dem Schluss kommen, dass Sie für diese verantwortlich sind.

Verweigert sich der Verkäufer, trotz korrekt erfolgter Anzeige der Mängel, einer Lösung des Konflikts, liefert er die Ware nicht und verweigert die Kommunikation, so können Sie sich an Amazon zur weiteren Klärung wenden. Sowohl die Geschäfte über Amazon-Marketplace, als auch über die Amazon-Verkaufspartner, werden von der sogenannten Amazon.de-A-Z-Garantie erfasst. Lesen Sie zur Amazon.de-A-Z-Garantie auch den experto.de-Artikel Amazon-Payments: Was garantiert eigentlich die Amazon-A-Z-Garantie?

So können Sie Amazon.de erreichen:

Die Verbindung zum Amazon Kundenservice, der auch bei Problemen mit Marketplace-Verkäufern die letzte Anlaufstelle ist, finden Sie hier.

Die Amazon.de Marketplace- und zShops-Plattform ebenso wie andere Angebote für Drittanbieter auf dieser Website werden von der Amazon Services Europe S.a.r.l, 5, Rue Plaetis, L-2338 Luxemburg (Ust.ID: LU 19647148,  beim R.C.S. Luxemburg eingetragene Registernummer: B0093815) betrieben.

Hier finden Sie das Kontaktformular.

Amazon-Telefon Deutschland: 0800 – 3 63 84 69

Amazon-Telefon Österreich: 0800 – 88 66 32 38

Amazon-Telefon Schweiz: 0800 – 74 00 20