Was sind Lohnnebenkosten und wie werden sie berechnet?

Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen ist es wichtig, über die Lohnnebenkosten Bescheid zu wissen. Welche Leistungen gehören dazu? Was ist der Unterschied zwischen gesetzlichen, tariflichen und freiwilligen Sozialleistungen? Zu welchen Leistungen ist der Arbeitgeber verpflichtet? Lesen Sie hier die wichtigsten Details.

Lohnnebenkosten, auch Personalnebenkosten genannt, sind die Kosten, die dem Arbeitgeber zusätzlich zum ausgezahlten Lohn anfallen. Dazu gehören die Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Tarifurlaub sowie andere tariflich oder vertraglich vereinbarte Zusatzleistungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld, Sonderzuschlagszahlungen, Dienstwagen oder verbilligtes Kantinenessen.

Muss der Arbeitgeber Sozialversicherung zahlen?
Die Sozialversicherung ist eine Pflichtversicherung, die nicht durch Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausgeschlossen werden kann. Es sei denn, es besteht kein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis, wie dies zum Beispiel bei befristeten Aushilfsjobs oder Dienstleistungen auf Honorarbasis der Fall ist.

Der Unterschied zwischen gesetzlichen und tariflichen Sozialleistungen
Während die Beiträge des Arbeitgebers zur gesetzlichen Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung sowie die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gesetzliche Sozialleistungen sind, gehören Weihnachts- und Urlaubsgeld zu den tariflich festgelegten Sozialeistungen.

Ebenso wie die Höhe desselben, die Anzahl der Urlaubstage pro Jahr, betriebliche Altersversorgung sowie vermögenswirksame Leistungen. Diese Regelungen werden tarifvertraglich zwischen den Tarifvertragsparteien (Arbeitgeber/ Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften) vereinbart.

Was sind freiwillige betriebliche Sozialleistungen?
Dazu gehören Leistungen, die Firmen zusätzlich zu den tariflich festgelegten Sozialleistungen zahlen, wie zum Beispiel verbilligtes Kantinenessen, Firmenwagen, zinsgünstige Arbeitgeberdarlehen, Weiterbildung, Laptop, Handy usw. Bei Firmen ohne Tarifbindung zählt auch Weihnachts- und Urlaubsgeld, vermögenswirksame Leistungen sowie eine betriebliche Altersversorgung zu den freiwilligen sozialen Leistungen.