Was passiert mit Haustieren bei einer Scheidung?

Während einer Partnerschaft bereichern häufig gemeinsame Haustiere das Zusammenleben des Paares. Doch was passiert, wenn es zur Scheidung kommt? Wer darf die Haustiere mitnehmen und wer kommt für die Kosten auf?

Generell gelten Haustiere als Gegenstände, ebenso wie Geschirr oder Möbel. Wenn Sie beweisen können, dass der Hund oder die Katze Ihnen gehört, steht Ihnen das Haustier zu. Ist es jedoch nicht klar geregelt, wem das Haustier gehört, wird bei einer Scheidung genauso verfahren, wie es bei anderen Haushaltsgegenständen der Fall ist.

Leider geht es bei der Frage, wem das Haustier gehört nicht hauptsächlich um das Tiereswohl, denn es kommt nicht darauf an, bei welchem Partner das Tier besser aufgehoben ist. Bei Haustieren geht es nach einer Scheidung in erster Linie um eine möglichst kostengünstige und gerechte Verteilung aller Haushaltsgegenstände, zu denen auch Haustiere gehören. Dennoch wird bei der Prüfung, welche Regelung günstiger ist, auch berücksichtigt, welcher Partner sich besser um das Tier kümmern kann und wer dem anderen Ehepartner ein Umgangsrecht mit den Haustieren gewährt.

Müssen mehrere Hunde aufgeteilt werden, ist es sinnvoll, dass die Hunde in der Wohnung untergebracht werden, die für ihre Bedürfnisse besser geeignet ist.

Umgangsrecht mit Haustieren

Nach einer Scheidung ist es möglich, dass der Partner, der auf das Haustier verzichtet, ein Umgangsrecht erhält, um den Hund oder die Katze dennoch sehen zu können, wenn er eine wichtige Bezugsperson für das Tier ist. Es gibt verschiedene Gerichtsurteile, die dem ausgezogenen Partner ein Umgangsrecht mit dem Haustier zugesprochen haben, nachdem zuvor ein Sachverständiger die Ausgangslage beurteilt hatte.

Wer trägt nach der Scheidung die Kosten für die Haustiere?

Wenn Sie beide gemeinsam Eigentümer des Haustieres sind, kann der Ehegatte, der das Tier behält, verlangen, dass der andere Ehepartner sich an den laufenden Kosten beteiligt. Gleiches gilt, wenn sich nicht beweisen lässt, dass nur einer der Ehepartner Eigentümer des Haustieres ist. Verpflichtet sich einer der Ehegatten nach der Scheidung dazu weiterhin für die Kosten des Haustieres aufzukommen, muss er sich daran halten.

Diese Vereinbarung kann nur aus einem wichtigen Grund widerrufen beziehungsweise gekündigt werden. Eine derartige Vereinbarung zwischen den getrennten Ehepartnern sollte unbedingt schriftlich erfasst werden. Darüber hinaus sollte darin auch ein bestimmter Betrag festgehalten werden, der monatlich zu entrichten ist. Auch die Laufzeit der Kostenbeteiligung sollte schriftlich vermerkt werden, zum Beispiel bis zum Tod des Haustieres oder für einen bestimmten Zeitraum. Auf diese Weise vermeiden Sie lästige und langwierige Streitigkeiten vor Gericht.

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