Verbraucherrecht beim Online-Kauf

Als Betreiber eines Online-Shops muss man immer auf dem Laufenden sein, was neue Regeln und Vorgaben angeht. Tut man dies nicht, macht man sich angreifbar. Um dies zu vermeiden, möchte ich Sie in folgendem Artikel auf einige Verbraucherrechtsregelungen des EU-Parlaments hinweisen.

Vom EU-Parlament wurde eine Regelung für Verbraucherrecht bzw. zum Verbraucherschutz bei Online-Käufen verabschiedet. Um den Verbraucher vor Kostenfallen zu schützen, werden sogenannte "Button-Lösungen" bei der Bestätigung von Online-Einkäufen eingeführt. Durch diese "Button-Lösungen" sollen die Verbraucher ausdrücklich auf alle anfallenden Kosten hingewiesen werden. Durch einen Klick auf den Infobutton bestätigt der Käufer, dass er über die Kosten informiert wurde und alles gelesen hat. So ist der Käufer genauso abgesichert wie der Verkäufer.

Bei Auktionsplattformen gilt ebenfalls das Widerrufsrecht

Auch für den Verkauf über Auktionsplattformen gibt es neue Verbraucherrechtsregelungen. Auch bei diesen Plattformen handelt es sich schließlich um einen Online-Kauf. So soll hier – genau wie beim sonstigen Online-Verkauf – ebenfalls das existierende Widerrufsrecht gelten. Online-Händler müssen außerdem auch bei Auktionen den vollständigen Preis, die genaue Warenbeschreibung und die vollständigen Kontaktdaten angeben. Meiner Meinung nach sollte das sowieso eine Selbstverständlichkeit sein, ist es aber anscheinend nicht.

Voreingestelle Sonderleistungen und Zusatzkäufe, wie beispielsweise eine Reiserücktrittsversicherung bei Flugreisen, sind bei den neuen Verbraucherrechtsregelungen nicht mehr gestattet. Entstehen dem Kunden bei einem Online-Kauf dadurch Mehrkosten, kann er diese nachträglich zurückfordern.

Beim Bezahlen eines Online-Kaufs mit Kreditkarte, darf der Händler dem Kunden nach der Verbraucherrechtsregelung maximal die tatsächlich anfallenden Mehrkosten in Rechnung stellen und keine zusätzlichen Bearbeitungsgebühren oder Ähnliches erheben.

Welche Vorteile hat der Händler?

Es gibt aber auch Erleichterungen für die Händler. So können beispielsweise die Rüdksendekosten beim Widerruf von Bestellungen bei einer vorher entsprechenden Belehrung dem Käufer auferlegt werden.