Unterhaltsansprüche: Bei Pfändung gibt es kein Pardon

Müssen Sie Unterhaltsansprüche zahlen? Kommt jemand seinen Unterhaltsverpflichtungen nicht nach, kann ohne Pardon gepfändet werden - auf die sonst üblichen Freigrenzen muss keine Rücksicht genommen werden. Die Pfändung von Unterhalt ist somit für den Betroffenen viel schmerzhafter als sonstige Pfändungen.

Die gesetzliche Grundlage für die Pfändung von Unterhalt bildet Paragraf 850d der Zivilprozessordnung. Dort wird in Absatz 1 festgelegt: "Wegen der Unterhaltsansprüche, die kraft Gesetzes einem Verwandten, dem Ehegatten, einem früheren Ehegatten, dem Lebenspartner, einem früheren Lebenspartner oder nach §§ 1615l, 1615n des Bürgerlichen Gesetzbuchs einem Elternteil zustehen, sind das Arbeitseinkommen und die in § 850a Nr. 1, 2 und 4 genannten Bezüge ohne die in § 850c bezeichneten Beschränkungen pfändbar."

In Paragraf 850c ZPO wird festgelegt, welche Pfändungsfreigrenzen für welches Einkommen existieren. Diese Freigrenzen dürfen im Normalfall nicht unterschritten werden. Doch der Paragraf 850 d legt eine Ausnahme fest – im Falle von Vernachlässigung einer etwaigen Unterhaltspflicht.

Freigrenzen gelten nicht bei Unterhaltspfändung

Wenn im Falle einer Scheidung Unterhaltsansprüche entstehen, sind sie verpflichtend. Dabei ist es egal, ob diese Ansprüche notariell, per Gerichtsbeschluss oder durch eine Erklärung beim Jugendamt festgelegt wurden. Als grundsätzliche Orientierungshilfe, welcher Anteil des Einkommens als Unterhalt angemessen ist, können Sie der sogenannten "Düsseldorfer Tabelle" entnehmen. Die aktuelle Düsseldorfer Tabelle finden sie in dieser Download-Datei zur Düsseldorfer Tabelle.

Falls der Unterhaltszahlende versäumt, seiner Unterhaltspflicht nachzukommen, muss er mit einer Unterhaltspflichtverletzungsklage rechnen. Damit einher geht die Unterhaltspfändung – auch über die in § 850c ZPO festgelegten Freigrenzen hinaus. Gepfändet wird Lohnnettoeinkommen, mögliche Nebeneinkünfte, Arbeitslosengeld und zum Teil Sozialhilfe – wobei bei Sozialhilfe die pfändbare Grenze herabgesetzt werden kann.

Unterhaltspfändung: Schuldner muss arbeiten gehen

Ferner wird auch geprüft, ob der Unterhaltszahlende alles unternimmt, um seiner Verpflichtung nachzukommen, ob er also beispielsweise einer seiner Qualifikation entsprechenden Tätigkeit in maximaler möglicher Stundenzahl nachgeht.

Nicht zuletzt ist es wichtig zu wissen, dass bei Unterhaltspfändung, wie bereits erwähnt, nicht die üblicherweise geltende Pfändungstabelle angewandt wird. Im Falle einer Pfändung von Unterhalt legt das Vollstreckungsgericht den pfändbaren Betrag für jeden Einzelfall fest.

experto.de-Tipp: Falls Sie mit dem Betrag, der nach einer Unterhaltspfändung übrig bleibt, nicht auskommen, wenden Sie sich an eine Schuldnerberatung. Dort wird ihr sozialrechtliches Existenzminimum berechnet, welches Sie dann vom Jobcenter oder Sozialamt beglaubigen lassen müssen. Danach muss Ihnen das Vollstreckungsgericht so viel belassen, wie Ihnen im Falle von Arbeitslosengeld 2 zustehen würde.