Überzogene Mahngebühren – So wehren Sie sich

Wer eine Rechnung vergisst zu bezahlen, muss mit Mahngebühren rechnen. Die meisten Verbraucher begleichen die offene Forderung, obwohl die Kosten zu hoch ausfallen.

Hier erfahren Sie, wie Sie gegen überhöhte Phantasiegebühren vorgehen können.

1. Forderungen pünktlich begleichen

Nach drei Wochen Urlaub wartet ein Papierberg im Briefkasten: Die Handyrechnung wurde nicht überwiesen, wofür 15 Euro anfallen. Ein Onlinehändler verlangt 10 Euro, da die zweiwöchige Zahlfrist abgelaufen ist. Natürlich ärgert man sich über derartige Mahngebühren, die kaum im Verhältnis zum Warenwert stehen.

Generell gilt, dass eine Forderung wie vereinbart zu begleichen ist. Im Versandhandel sind es meist zwei bis vier Wochen, die Ihnen eingeräumt werden. Der Betrag kann auch sofort fällig sein, also spätestens fünf Werktage nach Rechnungserhalt. Wurde keine Vereinbarung getroffen, gelten die gesetzlichen Regelungen. Laut § 556b BGB ist die Miete einen Monat im Voraus zu entrichten, während ein Handwerker erst 30 Tage nach seiner Schlussrechnung (§ 16 Abs. 3 VOB/B) bezahlt werden muss.

2. Die Höhe der Mahngebühren

Nun versäumen Sie eine Zahlung und erhalten eine Mahnung zugeschickt. Nehmen Sie die Gebühren unter die Lupe: Der Gesetzgeber hat keine Grenze für Mahngebühren definiert. Somit kann der Gläubiger die Höhe frei bestimmen, was sich viele Händler zunutze machen. Doch § 309 Nr. 5a BGB schränkt diese Freiheit drastisch ein, indem die Gebühren nicht höher als der erwartete Schaden ausfallen dürfen.

Somit kann der Gläubiger lediglich die tatsächlichen Kosten in Rechnung stellen. Bei einer Mahnung sind es Umschlag, Porto und Papier, welche zu ersetzen sind. Insgesamt macht das rund 2 Euro bis 4 Euro – weit entfernt von den geforderten 15 Euro.

Einige Händler führen ihre Personal- und Verwaltungskosten als Argument an. Es würden Bearbeitungsgebühren anfallen, die der Kunde fahrlässig verursacht hätte. Derartige überhöhte Pauschalen sind unwirksam, auch wenn es der Mahner anders sehen mag.

3. Erfolgreich Widerspruch einlegen

Der Gläubiger muss beweisen, wofür er mehr als 3 Euro ausgegeben hat. Mahngebühren sind keine Verdienstquelle, sondern ein Schadenersatz. Zumeist wird ein günstiger Standardbrief mit ein paar Blättern Papier verschickt. Höhere Gebühren erscheinen plausibel, wenn der Versand per Einschreiben erfolgt ist.

In der Praxis sollten Sie die fällige Forderung schnellstmöglich begleichen. Überweisen Sie Mahngebühren von 1,50 Euro bis 4,00 Euro und begründen Sie Ihre Entscheidung. Legen Sie schriftlich Widerspruch ein und weisen Sie auf die entsprechende Rechtslage hin. Verlangen Sie vom Gläubiger einen Nachweis über die tatsächlichen Kosten, worauf er wahrscheinlich verzichten wird. Alternativ können Sie die Rechnung ohne Mahnkosten bezahlen, doch damit riskieren Sie weitere Mahnschreiben.

Bei staatlichen und öffentlich-rechtlichen Institutionen nimmt der Säumniszuschlag die Rolle der Mahngebühren ein. Derartige Zuschläge sind gesetzlich geregelt und können deutlich höher liegen. Bereits nach drei Tagen kann die Säumnis fällig werden, weshalb Sie den Betrag schnell überweisen sollten.

4. Unnötige Verzugszinsen vermeiden

Mit der Zustellung des Mahnschreibens beginnt der Verzug. Die Höhe ist nach § 288 BGB definiert und wird auf Grundlage des Basiszinssatzes durchgeführt. Meistens verzichten die Gläubiger auf diese komplexe Rechnung, sofern eine schnelle Zahlung der Fälligkeit erfolgt.

Fordert ein Unternehmen grundsätzlich hohe Mahngebühren, können Sie die Verbraucherzentrale darauf hinweisen. Das gilt besonders für Händler, welche Ihnen mit einem Schufa-Eintrag drohen. Als Schuldner dürfen Sie nicht unfair unter Druck gesetzt werden.

Fazit

Es lohnt sich gegen Mahngebühren zu widersprechen, sofern sie vier Euro oder mehr betragen. Es braucht nur ein knappes schriftliches Schreiben, bei dem Sie einen Nachweis der tatsächlichen Kosten fordern. Da es sich eher um geringe Beträge handelt, akzeptieren viele Gläubiger den Widerspruch.