Testament richtig schreiben – was Sie beachten sollten

Haben Sie schon einmal darüber nachgedacht, Ihr Testament zu schreiben? Viele Menschen scheuen sich davor. Einerseits haben sie Angst, sich mit dem Thema zu befassen, andererseits vermuten sie, mit einem unglaublichen Berg von Formalia überfrachtet zu werden. So schwer ist es aber gar nicht. Lesen Sie hier, worauf Sie achten müssen, wenn Sie Ihr Testament schreiben.

Müssen Sie immer ein Testament schreiben?

Sie kennen es vielleicht aus den berühmten Filmen: Die trauernde Gemeinde versammelt sich und wartet ewige Zeiten auf die Nennung ihres Namens, während die Habseligkeiten des Verstorbenen Stück für Stück verteilt werden. So detailliert muss es gar nicht sein, es muss nur eindeutig sein.

Nach dem Gesetzeswortlaut gibt es eine Rangfolge der Erben. Hier sind die Kinder an erster Stelle der Erbfolge, der Ehepartner nimmt eine Sonderstellung ein. Die gesetzliche Erbfolge tritt dann ein, wenn der Erblasser kein Testament aufgesetzt hat.

Das „Berliner Testament“

Ein beispielhaftes Testament ist das sogenannte „Berliner Testament“. Hier wird von den Ehepartnern eindeutig formuliert, dass der überlebende Partner den gemeinsam erwirtschafteten Besitz zunächst alleine verwalten darf. Es kann aber bereits eine Verfügung eingefügt werden, wer nach dem Tode des überlebenden Partners Erbe sein soll.

Dies bietet sich insbesondere dann an, wenn beide Partner bereits Kinder in die Ehe mitgebracht haben. Bedenken Sie, dass gerade an Erbstreitigkeiten viele Familien zerbrechen. Ein falsch formuliertes oder auslegungsbedürftiges Testament ist hier oft genug Anlass gewesen. Schreiben Sie daher in umfassend und eindeutig, wer wie viel bekommen soll.

Auf diese Weise ist klar, was geschehen soll. Sie können auch festlegen, ob der überlebende Partner das Testament ändern darf. Könnte er das, so wäre es ihm möglich später die Verteilung des Erbgutes zu ändern, wenn sich Angehörige „missgünstig“ verhalten.

Jedoch sollten Sie sich bewusst sein, dass etwa ein Kind, das das Testament nicht akzeptiert und seinen Pflichtteil fordert, eigentlich im Recht ist. Doch haben Sie die Möglichkeit sich zu wehren. Sie könnten etwa eine Pflichtteilstrafklausel einführen. Diese könnte etwa besagen, dass ein Kind, das gegenüber dem überlebenden Ehepartner seinen Pflichtteil fordert, von diesem auch nur noch den Pflichtteil erben soll. Damit würde ein Anreiz geschaffen, das Testament zu respektieren.

Ist jeder der erbt ein Erbe?

Achten Sie auch darauf keine missverständlichen Formulierungen zu gebrauchen. Die Willenserklärung „ich vermache“ deutet auf ein Vermächtnis hin. Ein Vermächtnisnehmer ist nicht Erbe, er hat an den Rechten und Pflichten aus der Erbschaft keinen Anteil. Klassischerweise ist ein Vermächtnisnehmer dann gemeint, wenn es darum geht, dass Einzelpersonen bestimmte Stücke zugewendet werden, der Erbe hingegen ist derjenige, der in die Vermögenspositionen des Erblassers einrückt. 

Um allen Missverständnissen aus dem Weg zu gehen, empfiehlt sich dringend das Testament notariell beglaubigen zu lassen.

experto meint: Fassen Sie, wenn Sie keine konkreten Stücke an Vermächtnisnehmer weitergeben wollen, Ihr Testament möglichst allgemein. Eindeutige Aufteilungsanweisungen mit Formulierungen, wie „das Vermögen soll zu gleichen Teilen aufgeteilt werden“ sollten konkrete Geldbeträge möglichst ersetzen, um etwaigen Vermögensveränderungen Rechnung tragen zu können, andererseits aber auch um Missgunst unter den Erben zu vermeiden.

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