Steuerrückzahlung auch für Rentner möglich

Wegen fehlerhaft ausgefüllten Steuerformularen können viele Rentner mit einer Steuerrückzahlung durch die Finanzbehörde rechnen. Spitzenbeamte aus den Finanzbehörden gehen im Schnitt von rund 250 Euro pro Jahr aus.

Der Grund: In der Vergangenheit mussten sowohl die gesetzlichen als auch die privaten Rentenversicherungen den Finanzbehörden ihre Daten der Rentner übermitteln. Viele Rentner, die in der Vergangenheit ordnungsgemäß ihre Steuern gezahlt haben, wussten jedoch nicht, dass sie ihre Steuererklärung falsch ausfüllten. Die Folge war entsprechend, dass die Behörden hierauf auch fehlerhafte Bescheide ergehen ließen.

Das Problem: Nur die wenigsten Rentner hatten in ihrer Steuererklärung ihre Kranken- und Pflegekassenbeiträge abgezogen. Einige verwechselten sogar die Rentenarten (gesetzliche Rente/Betriebsrente). Rentner, die den Rentenbetrag der gesetzlichen Rente in das Feld Betriebsrente eintrugen, wurden doppelt so hoch besteuert. Der Bundesvorsitzende der Deutschen Steuergewerkschaft versicherte, dass betroffene Rentner nicht selbst aktiv zu werden brauchen.

Die Finanzbehörden müssen bis zu 5 Jahre zurückerstatten

Dennoch: Vielfach sind die fehlerhaft ergangenen Bescheide bereits rechtskräftig. Für diesen Fall sollte eine Einzelfallprüfung vorgenommen werden. Da mit der Auswertung der Daten bereits in der Vergangenheit (1.10.2009 rückwirkend bis zum 1.1.2005, Steuerpflicht für Alterseinkünfte besteht seit 2005) durch die Finanzbehörden begonnen wurde, hätte das Finanzamt klar erkennen müssen, dass hier ein Fehler vorliegt. In diesem Fall darf auch gegen bereits rechtskräftige Steuerbescheide vorgegangen werden. Die Finanzbehörden müssen bis zu 5 Jahre zurückerstatten.

Dagegen müssen Rentner, die in der Vergangenheit ihre Betriebsrenten und andere Einkünfte wie Mieteinnahmen oder Kapitalerträge verschwiegen haben, mit durchschnittlichen Nachforderungen von 150 Euro pro Jahr rechnen.