P-Konto: Wirksamer Schutz vor Kontosperrung

Das P-Konto sichert ab Juli 2010 das Existenzminimum finanzschwacher Bankkunden und schützt vor Kontosperrung. Bisher gingen nach einer Kontopfändung Zahlungen für Miete, Strom oder Versicherungen nicht mehr raus, selbst wenn das Konto ausreichend gedeckt war. Mit dem neuen Pfändungsschutzkonto ist dies anders geworden.

Das Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes ist am 1. Juli 2010 in Kraft getreten. Wichtigstes Element dieses Gesetzes ist die Einführung eines sogenannten P-Kontos (Pfändungsschutzkonto). Mit der Einführung der P-Konten wollte der Gesetzgeber einen effektiven Schutz bei Kontopfändungen für alle Bürgerinnen und Bürger erreichen und eine drohende Kontosperrung verhindern.

P-Konto bietet Schutz vor Kontosperrung
Das P-Konto bietet Verbrauchern zahlreiche Vorteile. Unter Wahrung der Interessen der Gläubiger verbleiben ohne aufwendiges und bürokratisches Verfahren auf jeden Fall die Geldmittel, die man zur Bestreitung des existenziellen Lebensbedarfs benötigt. Ferner werden Kontosperrungen ebenso vermieden wie Kündigungen von Girokonten wegen des Zugriffs von Gläubigern.

Bisher stand regelmäßig eine Kontosperrung ins Haus, wenn ein Gläubiger das Konto pfänden lassen wollte. Als Folge dieser Kontosperrung gingen Zahlungen für Miete, Strom oder Versicherungen nicht mehr raus, selbst wenn das Konto eine ausreichende Deckung aufgewiesen hat.

Neben dem ganzen Ärger, der mit einer Kontosperrung immer verbunden war, entstanden zusätzliche Kosten für geplatzte Lastschriften und Daueraufträge und nicht selten kündigte die Bank auch noch das Konto. Wenn man trotz der Pfändung bzw. Kontosperrung sein Konto nutzen wollte, blieb bislang nur der Weg über die Gerichte. Mit dem P-Konto ist dies nun anders geworden.

Mit dem P-Konto wurde nicht nur der Pfändungsschutz verbessert, sondern auch der Schutz vor Kontosperrung. Mit dem P-Konto können Schuldner sicherstellen, dass laufende Zahlungen für die Miete, Strom, Telefon etc. bei entsprechender Kontodeckung bis zu diesem Betrag auch weiterhin überwiesen werden, selbst wenn ein Gläubiger das Konto pfänden lässt.

Den Schutz vor Kontosperrung durch das P-Konto gibt es nur auf Antrag
Das P-Konto ist eine spezielle Form eines normalen Girokontos. Alle Kreditinstitute sind seit dem 1. Juli 2010 verpflichtet, ihren Kunden auf Antrag ein bestehendes Konto in ein P-Konto umzuwandeln. Um sich vor einer Kontosperrung zu schützen, ist daher ein entsprechender Antrag bei der Bank erforderlich.

Erfolgt auf dem P-Konto eine Pfändung, steht dem Kontoinhaber ein Pfändungsfreibetrag in Höhe von 985,15 Euro zu, der von der Bank automatisch zu berücksichtigen ist. Damit garantieren die Freibeträge auf dem P-Konto eine Aufrechterhaltung des Kontos und verhindern eine Kontosperrung.

Im normalen Geschäftsverkehr ist das P-Konto ein normales Girokonto. Der Schutz vor der Kontosperrung auf dem P-Konto entsteht erst mit Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses.