Missachtete Verkehrsregeln vernichten Haftungsansprüche

Der Volksmund sagt, dass Menschen mit dunkler Kleidung sich eigentlich nicht beschweren dürften, wenn sie nachts von einem Auto überfahren würden. Erst recht, wenn sie auch sonst nicht nur gegen den gesunden Menschenverstand, sondern auch gegen die Verkehrsregeln verstoßen. Dass sich dies auch auf Haftungsfragen auswirkt, entschied das Oberlandesgericht Saarbrücken.

Was wiegt schwerer: Verletzte Verkehrsregeln oder Sorgfaltspflicht des Autofahrers

Im konkreten Fall hatte ein Fußgänger eine Straße des Nachts, abseits einer roten Fußgängerampel, in dunkler Kleidung überquert. Hierbei wurde er von einem Fahrzeug erfasst und schwer verletzt. Die Richter des Oberlandesgerichts Saarbrücken (OLG Saarbrücken, Az. 4 U 200/10 – 60) sahen eine Geschwindigkeit des Fahrzeugs von maximal 56 kmh als wahrscheinlich an.

Zwar habe der Autofahrer einer "gesteigerten Sorgfaltspflicht" unterlegen, doch habe er den Fußgänger wegen seiner dunklen Kleidung lediglich als dunklen Schatten gesehen. Der Fußgänger überquerte die Straße neben einer rot leuchtenden Fußgängerampel und hätte den PKW, der ihn schließlich anfuhr, nicht übersehen können.

Grobe Fahrlässigkeit gefährdet Haftungsansprüche

Der Fußgänger habe blindlings bei Rotlicht die Straße betreten und damit gegen Paragraf 25 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) verstoßen. Die Richter des Oberlandesgericht Saarbrücken beriefen sich auf eine Entscheidung des Kammergerichts Berlin (KG Berlin, Az. 22 U 193/05), wonach ein solches Verhalten stets grob fahrlässig sei.

Der automatischen Haftung aus der Betriebsgefahr eines Autos stand also die grobe Fahrlässigkeit des Fußgängers gegenüber. Die Betriebsgefahr trat dabei nach Ansicht der Richter vollständig hinter das grobe Verschulden des Fußgängers zurück, sodass der Fußgänger keine Entschädigung von dem Autofahrer verlangen konnte.

Achten Sie also nicht nur darauf, dass Sie Straßen möglichst nur an gekennzeichneten Fußgängerüberwegen überqueren, sondern, dass Sie im Dunkeln auch durch helle Kleidung gut zu erkennen sind.