Kontrollmöglichkeiten im Steuerverfahren nutzen

Ein Bescheid muss in Bezug auf die Allgemeinen Angaben wie Namen, Adresse, Geburtsdatum und Kirchenzugehörigkeit korrekt sein. Gleiches gilt für die Bankverbindung. Ein Bankenwechsel sollte dem Finanzamt umgehend mitgeteilt werden. Bezüglich der Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit sollten die Daten des Steuerbescheids mit der persönlich abgegebenen Erklärung abgeglichen werden.

Werbungskosten sollten einzeln geprüft werden, nicht anerkannte Werbungskosten durch den Finanzbeamten werden auf einem separaten Blatt erklärt. Wer Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung hat, sollte die korrekte Übernahme der angegebenen Einnahmen und der Werbungskosten überprüfen. Handelt es sich um Einkünfte aus einer selbständigen Tätigkeit oder aus Gewerbebetrieb, sollte geprüft werden, ob der jeweilige Gewinn auch fehlerfrei übernommen wurde.

Auch eine Überprüfung des korrekt eingetragenen Bruttoarbeitslohnes ist wichtig (evtl. Zahlendreher?). Gleiches gilt bei der Entfernungspauschale für die Zahl der Arbeitstage und die Entfernung. Wurden angefallene Gewerkschaftsbeiträge, Ausgaben für Arbeitsmittel, Verpflegungskosten richtig angesetzt? Mieteinkünfte tauchen im Steuerbescheid stets als Einkünfte auf. Ob dieser Betrag richtig berechnet wurde, kann nur dann festgestellt werden, wenn die Mieten um die Werbungskosten gekürzt wurden.

Bezieher von Renten oder Pensionen sollten darauf achten, dass der Freibetrag korrekt eingetragen wurde. Private Rentenbezieher sollten darauf achten, dass der Ertragsanteil ordnungsgemäß berechnet wurde. Gleiches gilt für die Berücksichtigung des Altersentlastungsbetrages. Bei Fehlen ist das angegebene Geburtsdatum zu prüfen. Versicherungsbeiträge und Spenden stellen Sonderausgaben dar. Auch hier ist zu prüfen, ob diese Werte auch zutreffend im Bescheid übernommen wurden.

Prüfen Sie sorgfältig

Ausgaben für die Riester-Rente werden in der Anlage AV berücksichtigt. Hier ist zu prüfen, ob auch dieser Sonderausgabenabzug ordnungsgemäß vorgenommen wurde. Beitragszahlungen zur Kirchensteuer müssen im Bescheid korrekt aufgeführt sein. Bei den außergewöhnlichen Belastungen muss zwischen Krankheitskosten und "Behinderungsbedingte Aufwendungen" unterschieden werden. Krankheitskosten müssen ordnungsgemäß unter Berücksichtigung der zumutbaren Belastung berücksichtigt werden. Zu prüfen ist auch, ob der entsprechende Behinderten-Pauschbetrag richtig eingerechnet wurde.

Bezieher von steuerfreien Leistungen wie Elterngeld, Arbeitslosengeld oder Krankengeld müssen auf den Progressionsvorbehalt achten. Hier ist zu prüfen, ob die vom Finanzamt berücksichtigten Werte auch einwandfrei übernommen wurden. Eltern haben Steuervorteile durch Freibeträge, Kindergeld, Kinderbetreuungskosten oder Ausbildungsfreibetrag, Alleinerziehende steht ggf. ein Entlastungsbetrag zu.

Hier sollte die Korrektheit der Werte geprüft werden. Bei Kapitaleinnahmen wie Zinsen und Dividenden kassiert das Finanzamt die Steuern (plus Solidaritätszuschlag) oftmals im Voraus. Auch hier ist zu prüfen, ob diese Vorauszahlungen korrekt verrechnet wurden. Wurde zu wenig berücksichtigt, sollten Steuerzahler das Finanzamt um Korrektur bzw. bei fehlerhaft festgestellten Vorauszahlungen um Anpassung bitten.