Tipp 2: Banken müssen bei der Beratung auch Ihren Wissensstand berücksichtigen und Sie auf die speziellen Risiken hinweisen, etwa bei Warentermingeschäften, Optionsscheinen oder riskanten Aktien (Oberlandesgericht Nürnberg, Az.: 12 U 2130/97, 12 U 2131/97, 2 U 1225/97).
Wer trotz eindeutigen Risikohinweises sein Geld aufs Spiel setzt, muss den Verlust allein tragen. Und: Wer im Beratungsgespräch vorgibt, schlauer zu sein, als er ist, kann vor Gericht ebenfalls leer ausgehen. Vorsicht: Geben Sie ohne Beratung Ihrer Bank einen gezielten Auftrag zum Kauf bestimmter Wertpapiere, können Sie das Kreditinstitut später nicht zur Rechenschaft ziehen (BGH, Az.: XI ZR 232/95 und XI ZR 133/95).
Tipp 3: Die Banken müssen die von ihnen angebotenen Anlageobjekte zumindest auf Plausibilität und wirtschaftliche Tragfähigkeit prüfen (Bundesgerichtshof, Az.: III ZR 62/99, Oberlandesgericht Karlsruhe, Az.: 3 U 5/99).
Tipp 4: Die Bank muss ihre Zusagen einhalten. Beispiel Online-Banking: Die Bank haftet dafür, wenn es durch Softwaremängel zu Übertragungsfehlern und damit zu Schäden kommt, etwa weil ein Auftrag zu spät ausgeführt und ein Wertpapier dadurch zu teuer gekauft wird (Landgericht Nürnberg, Az.: 14 O 9971/98).