Erhöhung des Arbeitslosengeldes für Leiharbeiter

Das Zeitarbeitsurteil des Bundesarbeitsgerichts hat positive Folgen für die Höhe des Arbeitslosengeldes von ehemaligen Leiharbeitern. Denn sie erhalten künftig ein höheres Arbeitslosengeld.

Bundesarbeitsgericht zur Vergütung von Leiharbeitern in der Zeitarbeitsbranche
Das Bundesarbeitsgericht hatte in einem kürzlich veröffentlichten Urteil der  Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften (CGZP) die Tariffähigkeit aberkannt. Damit können die Arbeitnehmer, die von den damaligen Vereinbarungen betroffen sind, Lohnnachzahlungen von ihren Arbeitgebern verlangen.

Für Arbeitslose, die nach dem Tarifvertrag der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften (CGZP) bezahlt worden sind, gilt dieses gleich doppelt. Einerseits können sie Nachzahlungen von Ihrem ehemaligen Arbeitgeber verlangen und zum anderen besteht für Sie die Möglichkeit, ein höheres Arbeitslosengeld zu erhalten. Denn die Berechnung Ihres derzeitigen Leistungssatzes wurde anhand der bisherigen Bruttoentgelte ermitteln und diese sind aus heutiger Sicht zu niedrig angesetzt gewesen.

Höheres Arbeitslosengeld einfordern
Für Arbeitslose gelten folgende Voraussetzungen, um in den Genuss einer rückwirkenden Erhöhung des Arbeitslosengeldes zu kommen:

  • auf das Arbeitsverhältnis muss ein Tarifvertrag der CGZP angewendet worden sein und die Arbeitnehmer müssen im Anschluss an diese Beschäftigung Arbeitslosengeld bezogen haben und
  • sie müssen infolge der Gerichtsentscheidung einen höheren Anspruch auf Arbeitsentgelt haben und der Differenzbetrag muss vom Arbeitgeber nachgezahlt worden sein.

Für höheres Arbeitslosengeld ist Antrag erforderlich
Arbeitslose müssen einen Antrag bei der Arbeitsagentur stellen, um ihre Ansprüche geltend zu machen. Der Antrag zur Überprüfung der Höhe des Arbeitslosengeldes ist an keine Form  gebunden. Zur Sicherheit sollte der Antrag aber per E-Mail oder Fax eingesendet werden, damit Sie einen Nachweis für Ihren Antrag in den Händen halten.