6 wichtige Fakten zum Datenklau von Facebook & Co.

Durch neue Richtlinien und Bedingungen müssen Nutzer von sozialen Netzwerken immer mehr von sich preisgeben. Während einige Mitglieder dies weniger drastisch sehen, fordern die meisten Nutzer ein besseres Datenschutzgesetz. Doch es gibt auch Möglichkeiten den Datenklau der Datenkraken zu umgehen.

1. Kleingedrucktes verhindert möglichen Widerspruch

Facebook hat Anfang des Jahres 2015 seine Bedingungen geändert. Jeder, der bei dem sozialen Netzwerk angemeldet ist oder sich bei diesem anmelden möchte, hat die neuen Datenschutzrichtlinien zu akzeptieren. Durch die Änderungen kann der amerikanische Konzern mehr Informationen über Sie sammeln.

Dazu gehört zum Beispiel die Speicherung Ihrer Kontaktdaten, Daten zu Ihren Kreditkarten und Einkäufen im Netz, genaue Standortangaben, die durch den mobilen Zugriff mit Ihrem Smartphone oder Tablet auf das Netzwerk erfolgen, sowie Ihre täglichen Aktivitäten. Die Möglichkeit auf Widerspruch ist nicht gegeben. Wer damit nicht einverstanden ist, muss auf die Social Media Plattform verzichten.

2. Bundesregierung setzt sich für neue EU-Datenschutz-Grundverordnung ein

Nach Ansicht der Bundesregierung ist der Datenschutz in sozialen Netzwerken unzureichend. Es sollen Mindeststandards eingeführt werden, durch die Anbieter wie Twitter oder Xing aufgefordert werden, genaue Angaben der gespeicherten Daten der Nutzer und Nutzerinnen preiszugeben. Darüber hinaus sollte es möglich sein, den Dienst einfach per Mausklick auszuschalten.

3. Maßnahmen zum Schutz in sozialen Netzwerken

In der Regel können bei jedem Social Media Anbieter Anpassungen zum Datenschutz gemacht werden. Bei Facebook können Sie dies über den Menüpunkt "Einstellungen" und "Werbeanzeigen" realisieren.

Hier können Sie den Datenkraken stark einschränken, indem Sie sich jeden Punkt genau durchlesen und entsprechende Änderungen vornehmen. Die Grundeinstellungen von Facebook beinhalten auch das Lesen Ihrer Nachrichten.

Dies kann über die European Digital Advertising Alliance unter youronlinechoices.com durch das Ausschalten des entsprechenden Unternehmens umgesetzt werden.

4. Bedingungen zum Datenklau werden stetig erweitert

Statistiken zeigen, wie die Richtlinien zum Datenschutz von Facebook in den letzten Jahren zunehmend erweitert wurden. Umfasste die Datenschutzrichtlinie des weltweit größten sozialen Netzwerks im Jahr 2005 knapp mehr als 1.000 Wörter, stieg die Wortanzahl 2006 auf mehr als 2.000 Wörter an.

2009 wurde erstmals die Marke von über 5.000 Wörtern erreicht. Mit Ausnahme der Jahre 2008 und 2011 gab es bis 2013 jährlich Richtlinienerweiterungen. Mittlerweile haben die Datenschutzbedingungen des amerikanischen Unternehmens die 10.000 Wörter bei Weitem überschritten.

5. Umfrageergebnisse zum Datenschutz in sozialen Netzwerken

Nutzer wurden 2013 zur Datensicherheit in sozialen Netzwerken befragt. Dabei gaben 22 Prozent der Befragten an, dass es ihnen gleichgültig sei, was mit den persönlichen Daten im Netz geschieht. 40 Prozent waren der Meinung, dass der Service der Plattformen die Aushändigung der privaten Daten rechtfertigen würde.

Am häufigsten wurde erwähnt, dass Social Media Anbieter erklären müssten, wozu die gesammelten Angaben genutzt werden und dass sie für bessere Datenschutzbedingungen sorgen müssten.

6. Profilname ist frei wählbar

Eine irische Nutzerin legte unter einem falschen Namen ein Konto bei Facebook an, um ihr Profil vor Dritten zu schützen. In Folge wurde ihr Account gesperrt. Gleichzeitig wurde sie dazu aufgefordert, per Lichtbildausweis ihre Identität zu bestätigen. Eine Bitte, der Sie nicht nachkam.

Facebook hatte zudem ohne ihre Zustimmung den vorhandenen Profilnamen gegen den richtigen Namen geändert. Laut einem Hamburger Datenschutzbeauftragten verstößt die Pflicht der Angabe des richtigen beziehungsweise des Klarnamens gegen das Telemediengesetz. Zudem stellt die eigenhändige Änderung des Pseudonyms einen klaren Verstoß gegen das deutsche Datenschutzgesetz dar.

Zwar sind in Irland die Rechtsvorschriften in puncto Datenschutz anders geregelt als in Deutschland, allerdings befindet sich die Niederlassung des amerikanischen Unternehmens in Hamburg. Daher ist deutsches Recht gültig. Sie können in sozialen Netzwerken jederzeit ein Pseudonym verwenden, ohne rechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen.