Was sich bei der Kfz-Steuer 2010 ändert

Das Bundeskabinett hat im Januar 2010 den Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes beschlossen. Hierdurch ändert sich schon wieder einiges bei der Kfz-Steuer.

Mit dem Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes wird insbesondere das Ziel verfolgt, die Kfz-Steuer durch einige Klarstellungen zu vereinfachen, um eine gleichmäßige und einheitliche Rechtsanwendung im gesamten Bundesgebiet sicherzustellen.  

Die Kfz-Steuer ist seit Juli 2009 eine Bundessteuer, die allerdings vom Bundesministerium der Finanzen weiterhin mithilfe der Landesfinanzbehörden verwaltet wird.

Befreiung von der Kfz-Steuer
Aus europarechtlichen Gründen muss die befristete Befreiung von der Kfz-Steuer für Diesel-Pkw der Euro-6-Abgasstufe im Wert von maximal 150 Euro pro Fahrzeug auf Erstzulassungen vom 1. Januar 2011 bis 31. Dezember 2013 beschränkt werden. Allerdings sieht der Entwurf zur Kfz-Steuer 2010 für Erstzulassungen vom 1. Juli 2009 bis zum Inkrafttreten des Gesetzes eine Vertrauensschutzregelung vor.

Die Befreiung von der Kfz-Steuer wird nach dem Entwurf im Jahr 2010 auf Fahrzeuge ausgeweitet, die Gewebeproben zur Tierseuchenbekämpfung transportieren.

Kfz-Steuer 2010 für bestimmte Fahrzeugtypen
Dreirädrige und leichte vierrädrige Fahrzeuge (sogenannte Trikes und Quads) wurden bei der Bemessung der Kfz-Steuer wie Pkw behandelt. Geht es nach dem Entwurf zur Kfz-Steuer 2010, so handelt es sich bei diesen Fahrzeugtypen künftig um eine eigenständige Fahrzeuggruppe. Die Kfz-Steuer 2010 wird dann nach dem Hubraum und den Schadstoffemissionen (EU-Abgasstufen) bemessen, da für diese Fahrzeuge keine in anerkannten Verfahren ermittelten CO2-Werte vorliegen.

Kfz-Steuer 2010 für Elektro-Pkw
Mit dem neuen Gesetz zur Kfz-Steuer soll auch die Besteuerung reiner Elektro-Pkw klargestellt werden. Die Kfz-Steuer soll nach einer fünfjährigen Steuerbefreiung nach dem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht bemessen und gegenüber den in gleicher Weise besteuerten leichten Nutzfahrzeugen um die Hälfte ermäßigt werden.

Prüfungen im Rahmen der Kfz-Steuer
Der Entwurf zur Änderung der Kfz-Steuer 2010 sieht eine bundeseinheitliche Prüfung vor, ob jemand, der ein Fahrzeug zulassen möchte, mit der Zahlung seiner Kfz-Steuer im Rückstand ist. Ferner ist die Möglichkeit vorgesehen, Fahrzeuge, für die der Halter mit der Zahlung der Kfz-Steuer in Rückstand ist, von Amts wegen abmelden zu können. Diese Maßnahme sollen künftig ausschließlich die Zulassungsbehörden vornehmen.

Berechnung der neuen Kfz-Steuer
Wie hoch die Kfz-Steuer ist, kann jeder leicht selbst ermitteln. Im Internet stehen die verschiedensten Online-Rechner zur Berechnung der Kfz-Steuer zur Verfügung.