Stichtag 31. März 2011: Grundsteuererlass bei Mietausfall

Hatten Sie 2010 Mietausfälle? Dann sichern Sie sich jetzt bis zum 31. März einen Grundsteuererlass. Wenn Sie den Mietausfall nicht selbst verschuldet haben, bekommen Sie einen Teil der Grundsteuer zurück und sparen bares Geld.

Der 31. März 2011 ist ein besonderes Datum für jeden Immobilieneigentümer. Bis zu diesem Stichtag können Sie nämlich einen Erlassantrag für die Grundsteuer des letzten Jahres stellen – jetzt also für 2011. Bei dieser Frist geht es um bares Geld – wer Sie verpasst, hat keine Chance auf einen teilweisen Erlass der Grundsteuer.

Antrag auf Grundsteuererstattung bis 31. März stellen
Richten müssen Sie Ihren Antrag an die Behörde, die Ihnen den Grundsteuerbescheid ausgestellt hat. Begründet ist Ihr Antrag, wenn Sie mit Ihrer Vermietungs- und Verpachtungsimmobilie unverschuldet wegen Mietausfällen eine wesentliche Ertragsminderung erlitten haben

Die Ertragsminderung bezieht sich immer um die Nutzung eines Gebäudes. Sollten Sie ein unbebautes Grundstück vermieten, ist der Erlass der Grundsteuer also ausgeschlossen.

Grundsteuer-Rabatt wegen Mietausfällen
Die Höhe der zu erlassenden Grundsteuer hängt davon ab, wie hoch Ihre erlittene Ertragsminderung im Vorjahr ausgefallen ist. Eine komplette Erstattung der gezahlten Grundsteuer ist leider nie möglich. Für eine teilweise Erstattung sind 2 Fallvarianten zu unterscheiden:

1. Sofern Sie überhaupt keine Miete in 2010 erhalten haben, also eine 100%ige Ertragsminderung hinnehmen mussten, werden Ihnen 50% der gezahlten Grundsteuer erstattet. Dies ist das Maximum der erstattungsfähigen Grundsteuer.

2. Falls Sie die Miete nur teilweise vereinnahmt haben, reduziert sich der zu erstattende Betrag wie folgt: Betrug die vereinnahmte Miete 2010 weniger als die Hälfte (50%) der üblichen Miete, ist der Erstattungsbetrag auf 25% der bereits gezahlten Grundsteuer begrenzt. Auch dann erhalten Sie also immerhin noch ein Viertel der gezahlten Grundsteuer zurück –

Eine Antragsstellung auf Grundsteuererlass lohnt sich also in jedem Fall.