Vermeiden Sie Steuernachteile durch nicht zertifizierte Rürup Verträge

Rürup Sparer aufgepasst! Rürup Verträge müssen seit einiger Zeit zertifiziert werden. Bei so manchen älteren Basisrentenverträgen hat sich herausgestellt, dass dafür die Vertragsbedingungen abgeändert werden müssen. Dieser Änderung müssen Sie aber zustimmen.

Die Zertifizierung ist Voraussetzung, um die "Steuervorteile", die der Gesetzgeber vorgesehen hat, in Anspruch nehmen zu können. Schon mit dem Jahressteuergesetz 2009 wurde bestimmt, dass auch Rürup Renten zertifitiert sein müssen, um in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden zu können. Diese Bestimmung gilt auch für bereits bestehende Verträge.

Bei den sogenannten Zertifizierungsprüfungen hat sich herausgestellt, dass vor allem Rürup Renten, die in Kombination mit einer Berufsunfähigkeitsrente abgeschlossen wurden, gewisser vertraglicher Änderungen bedürfen!

Wichtig für Sie als Steuerpflichtiger
Sie müssen den zertifizierungsbedingten Vertragsänderungen schriftlich zustimmen und zwar bis zum 30.06.2011! Tun Sie dies nicht, verfällt Ihr Anspruch auf Berücksichtigung in Ihrer Steuererklärung. Die zuständigen Finanzämter akzeptieren eine spätere Zustimmung nicht.

Für Sie als Rürup Sparer würde dies bedeuten, dass es bei Ihrem Vertrag bei den alten Vertragsbedingungen bleiben würde. Das hätte zur Folge, dass Ihre Beitragszahlungen zukünftig nicht mehr berücksichtigt würden. Des Weiteren droht eine Rückforderung seitens des Finanzamtes von bereits erteilten Steuervorteilen. 

Prüfen Sie Ihre Unterlagen
Prüfen Sie Ihre Rürup Unterlagen hinsichtlich einer Zustimmung zu neuen Vertragsbedingungen und vergewissern Sie sich, dass Sie diese sowohl erhalten als auch unterschrieben an Ihren Versicherer zurückgesandt haben. Bei Unsicherheiten nehmen Sie sofort Kontakt zu Ihrem Versicherer auf!

Termin ist der 30.06.2011!