Anfang des Jahres sorgte eine Formulierung in den Anschreiben der Finanzämter für Unruhe: Die Vordrucke zur Einkommensteuererklärung wurden mit dem Zusatz verschickt, dass Steuerpflichtige künftig ihre Erklärung elektronisch abgeben "sollen/müssen ". Erst in der eigentlichen Anleitung zur Steuererklärung wurde der nun zur elektronischen Abgabe verpflichtete Personenkreis eingegrenzt. Eine generelle Pflicht für alle Steuerzahler besteht somit nicht.
Auch in Zukunft ist die Papierform möglich
Arbeitnehmer und Rentner sind nicht dazu verpflichtet, sie können ihre Steuererklärung auch in Zukunft in Papierform abgeben. Pflicht wird es erst, wenn noch Gewinneinkünfte vorliegen. Darunter fallen Selbständige, Gewerbetreibende sowie Land- und Forstwirte mit einen Gewinn über 410 Euro. Dies gilt offiziell sogar seit der Erklärung 2011, jedoch drückten die Finanzämter dort aus Kulanz noch ein Auge zu. Ab diesen Jahr sollen in Papierform eingereichte Erklärungen aber zurückgewiesen werden.
Auch andere Steuererklärungen von Personen mit Gewinneinkünften wie Umsatzsteuererklärungen, Gewerbesteuererklärungen, Feststellungserklärung oder auch Einnahme-Überschuss-Rechnungen, Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sind nun elektronisch abzugeben.