Steuerberater – Ja oder Nein?

Sollte man sich als Privatperson einen Steuerberater nehmen? So manch einer mag diese Frage mit einem klaren Nein beantworten. Verständlich, wenn man Arbeiter oder Angestellter ist, ohne große Nebeneinkünfte, mit einem Einkommen, das sich in der jährlichen Steuererklärung eben aus dem monatlichen Salär und den Aufwendungen im Haushalt einfach errechnen lässt.

Spätestens dann jedoch, wenn es zum Beispiel bei der Verpachtung von Gebäuden oder Grundstücken um den Vorsteuerabzug bei Vermietung geht – ein sehr komplexes Thema – wird sich der nicht in steuerrechtlichen Dingen auskennende Normalbürger fragen, ob es nicht sinnvoll ist, die leidige Angelegenheit einem Spezialisten zu überlassen. Erst recht Selbstständige tun in 90 Prozent der Fälle gut daran, die Aufgabe jemanden zu überlassen, der dies zu seinem Job gemacht hat.

Eine Frage des Vertrauens

Die Finanzen sind immer eine Angelegenheit, in der ein gewisses Vertrauen vonnöten ist. Während es bei der herkömmlichen Steuerabrechnung zumeist um geringe Summen geht – sowohl bei der Entlohnung des Steuerberaters als auch beim erwirtschafteten Steuergewinn – kann in Unternehmen das Wohl und Wehe der Firma von der Höhe der zu bezahlenden Steuern abhängen.

Nicht jeder hat in seinem Bekanntenkreis einen Steuerberater, dem er gerne seine Geldmittel in die Hände legt, dem er sein Finanzgebaren offenlegt – wie also eine vertrauenswürdige Person ausfindig machen? Natürlich sind persönliche Empfehlungen das Beste. Auch in Fachzeitschriften lassen sich seriöse Fachleute finden. Der beste Weg scheint jedoch immer zu sein, einen Steuerberater zu wählen, der sein Büro vor Ort hat. Gerade in kleinen Städten oder Gemeinden kann man sich dann relativ sicher sein, nicht über den Tisch gezogen zu werden. Schließlich hat das Steuerbüro ja seinen guten Ruf, seinen Leumund zu verlieren.

Nummer sicher

Wer größere Summen zu versteuern hat, sollte sich nicht scheuen, bei der ersten Auftragsvergabe mit zwei verschiedenen Büros zu arbeiten. Der finanzielle Aufwand lohnt sich sicherlich! Es ist so möglich, einfach anhand der erwirtschafteten Rendite, die Spreu vom Weizen zu trennen.

Grundsätzlich sollte man natürlich darauf achten, nur „akkreditierte“ Steuerberater zu beschäftigen. Ein amtlich zugelassener Steuerberater wird nur bestellt, wenn er die Voraussetzungen nach dem Paragraph 40 des Steuerberatungsgesetzes erfüllt. Das heißt, er muss in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben, muss die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzen (also nicht strafrechtlich verurteilt sein), er hat die gesundheitlichen Voraussetzungen zu erfüllen, er darf keine anderweitige Tätigkeit ausüben, die unvereinbar ist, mit seiner Tätigkeit als Berater in Steuerangelegenheiten. Die Steuerberaterkammer händigt, soweit alle Voraussetzungen erfüllt sind, eine Berufsurkunde aus. Diese bestätigt, dass eine persönliche Eignung nach Paragraph 40 des Steuerberatungsgesetzes vorhanden ist.

Andere Möglichkeiten

Selbstverständlich kann nicht nur ein bestellter Steuerberater die steuerrechtliche Beratung übernehmen. Es gibt Steuerbevollmächtigte, Fachanwälte für Steuerrecht, Wirtschafts- und Buchprüfer, auch Prozessprüfer. Ganz wichtig sind die Lohnsteuerhilfevereine, die nach Paragraph 4 Nummer 11 des Steuerberatungsgesetzes tätig sind. Auch Buchführungshelfer sind mit gewissen Einschränkungen gesetzlich ermächtigt, die Finanzbuchhaltung zu erstellen. Letztlich darf Ihnen jeder helfen, dem Sie vertrauen – und das Vertrauen spielt, wenn es um Geld geht, die größte Rolle. 

Bildnachweis: Iryna / stock.adobe.com