Schwarzes Geld auf Auslandskonten: Was tun im Falle einer Erbschaft?

Rund 90 Prozent (!) aller verfügten Testamente sind nicht nur widersprüchlich, sondern auch noch unvernünftig oder unwirksam. Doch damit müssen sich die Erben nicht abfinden. Sie haben vielmehr die Möglichkeit, den letzten Willen des verstorbenen nachträglich zu reparieren und können in den meisten Fällen auf diese Weise kräftig Steuern sparen. Doch was tun, wenn der Verstorbene schwarzes Geld auf Auslandskonten gebunkert hat?

Allzu leicht geraten Erben in eine Zwickmühle, nämlich dann, wenn der Verstorbene Schwarzgeld auf Auslandskonten gebunkert hat. Wird dieses Schwarzgeld von den Erben verschwiegen, können diese selbst wegen Steuerhinterziehung belangt werden.

Nachdem nämlich ein Erbe vom Todesfall erfahren hat, bleiben diesem drei Monate Zeit, das Finanzamt zu informieren. Er muss dort dann eine Liste mit allen Erbstücken und deren Wert einreichen. Dazu zählen auch die Auslandskonten. Erwähnt der Erbe sie wider besseren Wissens nicht, macht er sich – sofern seine persönlichen Freibeträge bei der Erbschaftsteuer überschritten sind – der Steuerhinterziehung strafbar. Diese Tat verjährt allerdings nach fünf Jahren.

Mit dem Todesfall tritt ein Erbe rechtlich und steuerrechtlich automatisch in die Fußstapfen des verstorbenen mit der Folge: Er verpflichtet sich, die Steuererklärungen des Erblassers aus früheren Jahren unverzüglich zu berichtigen – sofern die Ansprüche des Fiskus noch nicht verjährt sind. Wer dies versäumt, kann wiederum wegen Steuerhinterziehung belangt werden. Und: Die Verjährungsfrist für hinterzogene Steuern liegt bei zehn Jahren.

Erbe verschweigen lohnt sich nicht

Hat ein Erbe das Auslandskonto beim Fiskus zunächst verschwiegen und reut ihn diese Entscheidung später, kann er eine Selbstanzeige erstatten. Aber Vorsicht: Hier muss der Erbe dann sowohl die innerhalb des Zehn-Jahres-Zeitraums vom Verstorbenen hinterzogenen Steuern als auch die eigene Erbschaftsteuer, zuzüglich jährlich sechs Prozent Hinterziehungszinsen, nachzahlen. Auf diese Weise kann das Konto durch die Steuerschulden leicht aufgezehrt werden mit der Folge, dass der Erbe letztlich noch aus eigener Tasche Geld zuschießen muss, um den Fiskus ruhig zu stellen.

Angesichts dieser finanziellen Folgen durch eine Selbstanzeige wägen viele Erben das Risiko ab, untätig zu bleiben und einfach abzuwarten, bis die Ansprüche des Fiskus verjährt sind. Oft wird in solchen Fällen das Konto im Ausland gelöscht und mit Hilfe spezieller Anlagen dafür gesorgt, dass keine weiteren Steuern mehr hinterzogen werden. Das lässt sich zum Beispiel durch die Anlage in Zerobonds erreichen, bei denen keine regelmäßigen Zinseinnahmen fließen. Erst am Ende der Laufzeit werden die Zinsen auf einen Schlag fällig.