Rürup 2012: Änderungen und Neuerungen

Für die Rürup-Rente gewährt der Staat 2012 höhere Steuerboni. Allerdings werden von den Änderungen nicht alle Sparer im gleichen Umfang profitieren. In diesem Beitrag erfahren Sie, für wen Rürup geeignet ist und welche Änderungen Sie im Jahr 2012 beachten sollten.

Die Rürup-Rente ist auch im Jahr 2012 vor allem für Selbstständige interessant, die weder einen Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge noch auf eine Riester-Förderung haben. Insofern ergeben sich bei den Vorteilen der Rürup-Rente im Jahr 2012 keine Änderungen.

Rürup 2012: Vorteile bei der Steuer

Wenn Sie einen Rürup-Vertrag im Jahr 2012 abschließen, können Sie Einzahlungen in Höhe von 20.000 Euro (bei Alleinstehenden) bzw. 40.000 Euro (Verheiratete) geltend machen. In diesem Jahr erkennt das Finanzamt 74 Prozent des eingezahlten Betrages als Sonderausgabe an. Im letzten Jahr waren es noch 72 Prozent. Damit können Sie mit Rürup im Jahr 2012 insgesamt 14.800 Euro bzw. 29.800 Euro steuerlich geltend machen. Eine sehr positive Änderung!

Nicht alle Sparer können bei Rürup im Jahr 2012 die Änderungen voll nutzen

Nicht alle Rürup-Sparer werden im Jahr 2012 von den Änderungen profitieren. Denn: Einzahlungen in die gesetzliche Rentenkasse oder in ein Versorgungswerk (z. B. für Ärzte oder Anwälte) reduzieren den maximal möglichen Steuervorteil. Wer beispielsweise in sein Versorgungswerk im Jahr 2012 5.000 Euro einzahlt, kann nur noch maximal 15.000 Euro Rürup-Beträge in seiner Steuererklärung geltend machen.

Rürup-Rente gibt es erst ab dem 62. Lebensjahr

Wer seinen Rürup-Vertrag im Jahr 2012 abschließt bekommt die Rente daraus frühestens mit dem 62. Lebensjahr. Im letzten Jahr bekam man die Rürup-Rente bereits mit dem 60. Lebensjahr. Diese Änderung ist daher eher negativ zu beurteilen.

Auch Rürup 2012 ohne Kapitalwahlrecht

Ausgezahlt werden die Rürup-Beträge 2012 nur als lebenslange Rente. Anders als bei anderen Vorsorgealternativen gibt es bei Rürup 2012 kein Kapitalwahlrecht. Auch Teilzahlungen oder eine vorzeitige Kündigung sind nicht möglich.

Damit ergibt sich ein weiteres gravierendes Problem. Wenn Sie einmal dringend Geld benötigen, kommen Sie nicht an Ihre eingezahlten Rürup-Beträge heran. Auch diesbezüglich gibt es im Jahr 2012 keine positiven Änderungen.

Meine Empfehlung: Vermeiden Sie zu hohe und starre Zahlungspläne. Setzen Sie vor allem auf flexible Pläne, sodass Sie Ihre Einzahlungen auf Ihre persönliche Situation abstimmen können.

Die Rürup-Varianten 2012

Bei Abschluss eines Rürup-Vertrages können Sie zwischen der klassischen Versicherung, einer fondsbasierten Versicherung und einem Fondssparplan wählen. Der Vorteil für Sie bei einer klassischen Versicherung: Bereits zum Abschlusstermin wird Ihnen eine feste Mindestrente garantiert.

Meine Empfehlung: Rürup-Verträge sind in Bezug auf Beitragszahlungen äußert flexibel. Je nach Vereinbarung können Sie neben laufenden Zahlungen auch Einmalzahlungen leisten. Nutzen Sie Einmalzahlungen als Selbstständiger und Freiberufler vor allem zum Jahresende, wenn Sie sich über den Gewinn des Jahres im Klaren sind.

Da es bei Fonds immer zu Verlusten kommen kann, empfehlen sich fondsbasierte Rürup-Verträge auch im Jahr 2012 nur dann, wenn der Grundbedarf im Alter – beispielsweise durch die Zahlungen der gesetzlichen Rentenversicherung – gesichert ist.