Pflegekosten absetzen: So sparen Sie Steuern

Pflegekosten können Sie von der Steuer absetzen, wenn diese nicht vollständig von der gesetzlichen Pflegeversicherung übernommen werden. Absetzbar sind diese Kosten als außergewöhnliche Belastungen. Allerdings nur dann, wenn sie die zumutbare Belastung übersteigen.

Die Pflege eines kranken beziehungsweise alten Menschen kann teuer werden, vor allem dann, wenn eine stationäre Pflege notwendig ist. Werden die Kosten von der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht vollständig übernommen, können Sie Pflegekosten aber unter Umständen von der Steuer absetzen, und zwar als außergewöhnliche Belastung.

Pflegekosten von der Steuer absetzen

Bei einer stationären Unterbringung zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung maximal etwa 2.000 Euro im Monat. Allerdings kann eine solche Unterbringung auch 3.000 Euro kosten. Die verbleibende Differenz bei den Pflegekosten können Sie ggf. von der Steuer absetzen, und zwar als außergewöhnliche Belastung – allerdings nur dann, wenn die verbleibenden Kosten über Ihrer individuellen Belastungsgrenze liegen.

Wenn die gesetzliche Pflegeversicherung nicht für die gesamten Pflegekosten aufkommt, können Sie diese in Ihrer Steuererklärung als haushaltsnahe Dienstleistung geltend machen. Anerkannt werden Pflegekosten von maximal 20.000 Euro. Hiervon können Sie 20 Prozent – maximal also 4.000 Euro – von der Steuer absetzen.

Hinweis: Um Pflegekosten als haushaltsnahe Dienstleistung von der Steuer absetzen zu können, ist es nicht erforderlich, dass die Pflegebedürftigkeit nachgewiesen oder eine Pflegestufe anerkannt wurde.

Wann können Sie Pflegekosten von der Steuer absetzen?

Von der Steuer absetzbar sind Pflegekosten nur dann, wenn die Pflege und Betreuung im Haushalt des Pflegebedürftigen durchgeführt wird.

Eine Betreuung im Haushalt des Pflegebedürftigen liegt auch dann vor, wenn die Pflegeleistung in einem Altersheim durchgeführt wird.

Wichtige Einschränkung: Wenn Sie Pflegekosten von der Steuer absetzen wollen, bedenken Sie bitte, dass die steuerliche Abzugsmöglichkeit haushaltsbezogen ist. Werden in dem Haushalt zwei Personen gepflegt (z. B. Vater und Mutter), so bleibt es bei maximal absetzbaren Pflegekosten von 20.000 Euro.

Welche Leistungen werden auf absetzbare Pflegekosten angerechnet?

Zahlungen der gesetzlichen Pflegeversicherungen werden auf die grundsätzlich absetzbaren Pflegekosten angerechnet. Diese Zahlungen reduzieren somit den absetzbaren Betrag.

Nicht auf die Pflegekosten angerechnet wird hingegen das Pflegegeld. Zahlungen einer privaten Pflegeversicherung werden hingegen wieder angerechnet.