Steuerbonus auch für Eigentümergemeinschaften

Seit Januar 2006 werden nicht nur Schönheitsreparaturen, sondern alle Handwerkerdienste im Haus steuerlich begünstigt. 20 Prozent Ihrer Kosten für Renovierung, Erhaltung oder Modernisierung der zu eigenen Wohnzwecken genutzten Immobilie können direkt von der Steuerschuld abgezogen werden maximal jedoch 600 € im Jahr.

Steuerbonus wegen Haushaltsnahen Dienstleistungen
Dieser Steuerbonus gilt auch für Eigentümergemeinschaften, wie jüngst das Finanzgericht Baden-Württemberg entschied. Darin ging es um ein Mitglied einer Eigentümergemeinschaft, das in seiner Einkommensteuererklärung 404 Euro für haushaltsnahe Dienstleistungen geltend gemacht hatte.

Diese anteilig auf das Wohneigentum entfallenen Kosten betrafen die Positionen „Hausreinigung“ und „Gartenpflege“. Das zuständige Finanzamt weigerte sich aber, den Steuerrabatt anzuerkennen. Gegen den ablehnenden Bescheid setzte sich der Eigentümer zur Wehr – und zwar mit Erfolg.

Steuerbonus für Eigentümergemeinschaft nicht immer wiksam
Die Finanzrichter in Baden-Württemberg gaben dem Steuerzahler Recht und hoben den Bescheid des Finanzamts auf. Nach Meinung der Richter stehe der Anerkennung als „haushaltsnahe Dienstleistung“ nicht entgegen, dass nicht der klagende Eigentümer, sondern die Eigentümergemeinschaft als Ganzes Auftraggeber der Dienstleistungen gewesen sei.

Doch Vorsicht: Gefestigt ist diese Rechtsprechung nicht. Denn in einem anderen Fall dieser Art, urteilte das Finanzgericht Köln zugunsten des Finanzamts. Letztlich wird damit wohl erst eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) in München den Eigentümergemeinschaften die benötigte Klarheit geben. (FG Baden-Württemberg, Az 13 K 262/04).