Finanzplanung- Erbschaftsteuer und Grundsätzliches

Die Erbschaftsteuerreform scheint den Weg durch die Instanzen zu gehen. Nachdem die Regierungskoalition sich geeinigt und der Bundestag zugestimmt hat, muss am 05.12. der Bundesrat das Gesetz "durchwinken". Grundsätzlich steht eine Höherbewertung von Immobilien und Gewerbevermögen an, dafür werden Freibeträge zum Teil deutlich angehoben, insbesondere für Ehegatten, Kinder und Enkelkinder.

Doch die vorausschauende Planung und Gestaltung der Vermögensnachfolge ist kein Steuersparmodell! Es ist vielmehr ein ganzheitliches Konzept, das steuerliche, rechtliche und finanziell-wirtschaftliche Aspekte in Einklang bringt und die emotionalen Berührungspunkte der Familienmitglieder berücksichtigt. Einen (anonymisierten)Beispielfall für eine durch einen "Estate Planner" (=Nachlassplaner) durchgeführte Beratung möchte ich Ihnen nachfolgend schildern:

Eheleute Paul und Maria Müller sind Ende fünfzig und wohnen in einem schönen, großzügigen Einfamilienhaus. Herr Müller ist in leitender Funktion bei einem großen Industrieunternehmen tätig und möchte mit etwa 60 Jahren in den Ruhestand gehen. Frau Müller ist nicht berufstätig, arbeitet zwei Tage in der Woche ehrenamtlich für die örtliche Kunsthalle. Die drei mittlerweile erwachsenen Kinder leben aus beruflichen Gründen in anderen Städten.

Eheleute Müller haben ein beachtliches Vermögen aufgebaut:

Vermögensart Verkehrswert Darlehen Eigentümer
Eigenheim(selbstgenutzt) 350.000 € 50.000 € beide
Eigentumswohnung Berlin 180.000 € 60.000 € Paul Müller
Eigentumswohnung Köln 110.000 € 90.000 € Paul Müller
Wertpapierdepot 320.000 € beide
Kontoguthaben   30.000 € Maria Müller
Schiffsbeteiligung   50.000 € Paul Müller
gesamt 1.040.000 €

 

In den Gesprächen haben Eheleute Müller folgende Ziele und Wünsche geäußert:

  • weniger Aufwand für die Verwaltung des Vermögens im Alter
  • ausreichende Versorgung im Pflege- oder Krankheitsfall
  • im eigenen Heim wohnen bleiben, auch im Alter
  • finanzielle Absicherung des Partners im Todesfall
  • Vermeidung von Erbstreitigkeiten

In den weiteren Gesprächen stellte sich heraus, dass die Wohnung in Köln einen hohen Verwaltungsaufwand hat und die Mieter etwas "anstrengend" sind. Das kann im Alter zur Belastung werden.

Die Eheleute Müller möchten zudem, falls sie krank oder gebrechlich werden, den Kindern ncht "auf der Tasche liegen". Gleichwohl ist ihnen bewusst, das das große Haus im Alter oder im Pflegefall nicht geeignet ist. Allerdings sind die Eigentumswohnungen als "Alterssitz" auch nicht geeignet.

Testamente oder Erbverträge bestehen nicht, somit würde im Todesfall eine Erbengemeinschaft aus Ehepartner und Kindern entstehen.

Aus den Gesprächen mit den Kindern wird klar, dass sie kein Interesse an den Immobilien haben.   

Nach intensiver Analyse der Vermögenssituation kommt der Estate Planner zu folgenden Lösungsansätzen:

  • Die Eigentumswohnung werden verkauft, aus den Erlösen werden sämtliche Darlehen abgelöst. Der verbleibende Rest ist "finanzielles Polster", insbesondere im Hinblick auf den früheren Renteneintritt von Paul Müller, und wird sicherheitsorientiert angelegt.
  • Die Kosten für einen altersgerechten Umbau des Wohnhauses werden ermittelt. Alternativ werden Preise geeigneter Eigentumswohnungen verglichen. Diese Entscheidung hat noch etwas Zeit, aber für den Fall der Fälle ist eine Lösung schon vorbereitet.
  • Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen werden mit den Bevollmächtigten vorbesprochen und auf den Weg gebracht.
  • Erstellung testamentarischer Regelungen in enger Zusammenarbeit mit einem Juristen/Notar, um die Versorgung des überlebenden Ehegatten zu sichern.
  • Die von Herrn Müller von Jahren abgeschlossene private Rentenversicherung wird in einer Summe ausgezahlt und nicht verrentet. Hierdurch ist eine verbesserte Hinterbliebenenversorgung sichergestellt.

Die vernetzte Betrachtung und Analyse der Situation verdeutlicht den Eheleuten Müller die Komplexität ihrer Alters- und Nachfolgeplanung. Die notwendigen Entscheidungen werden leichter getroffen. Hierzu zählt auch die Vereinfachung der Vermögensverwaltung z.B. durch eine Reduzierung der Bankverbindungen.

Die Kinder werden konsequent in die Lösungsfindung integriert und können Entscheidungen ihrer Eltern besser nachvollziehen. Der Estate Planner berät auch die Kinder in Fragen der Vermögensstruktur und der Erreichung ihrer finanziellen Ziele und geht somit weit über eine rein rechtliche oder steuerliche Betrachtung der Vermögensnachfolge hinaus.

Estate Planning stellt eine umfassende und qualifizierte Beratung sicher und erstellt maßgeschneiderte Lösungen. Einen zertifizierten Estate Planner in Ihrer Nähe suchen Sie hier.