Einkommensteuererklärung nur noch elektronisch?

Selbstständige müssen ihre Einkommensteuer zwingend elektronisch übermitteln. Dies betrifft schon den Veranlagungszeitraum 2011 und damit die Einkommen- und Umsatzsteuererklärung für das Jahr 2011. Ist es ab sofort nur noch auf elektronischem Wege möglich?

Arbeitnehmer können aufatmen, denn sie müssen ihre Einkommensteuer 2012 noch nicht zwingend elektronisch übermitteln.

Einkommensteuer 2012 von Selbstständigen zwingend elektronisch übermitteln

Für Gewerbetreibende und Freiberufler gilt dies hingegen nicht. Sie müssen ihre Einkommensteuer ab 2012 zwingend elektronisch übermitteln. Dies betrifft bereits den Veranlagungszeitraum 2011 und damit die Einkommen- und Umsatzsteuererklärung des Jahres 2011. Wer bisher seine Einkommensteuererklärung noch nicht elektronisch übermittelt hat, sollte sich dringend beim Finanzamtsportal Elster registrieren.

Elektronische Übermittlung aller Einkommensteuer-Anlagen

Ab dem Jahr 2012 sind nicht nur die Einkommen- und Umsatzsteuererklärung elektronisch zu übermitteln, sondern auch alle dazugehörigen Anlagen.

Von einer elektronischen Übermittlung der Einkommensteuererklärung wird das Finanzamt nur absehen, wenn man einen entsprechenden Antrag gestellt hat und zusätzlich die elektronische Übermittlung 2012 als eine "unbillige Härte" darstellen würde. Letzteres ist zum Beispiel der Fall, wenn man sich alleine aus dem Grund der elektronischen Übermittlung der Einkommensteuererklärung einen Computer samt Software anschaffen müsste.

Pflicht, die Einkommensteuererklärung 2012 elektronisch zu übermitteln

Die Pflicht, die Einkommensteuererklärung elektronisch zu übermitteln, gilt für alle, die Einkünfte aus selbstständiger gewerblicher oder freiberuflicher Tätigkeit erzielen. Lediglich, wenn neben einem Arbeitsverhältnis eine nebenberufliche selbstständige Tätigkeit ausgeübt wird und Sie dabei nicht mehr als 410 € im Jahr erzielen, entfällt die Verpflichtung, die Einkommensteuer 2012 elektronisch zu erklären.

Seine Einkommensteuer muss ferner derjenige nicht elektronisch erklären, der in Deutschland nur "beschränkt steuerpflichtig" ist, z. B. weil er seinen Wohnsitz im Ausland hat. Diese Erleichterung könnte allerdings kurzfristig entfallen.

Das Elster-Portal zur elektronischen Übermittlung der Einkommensteuererklärung

Wer seine Einkommensteuererklärung 2012 erstmals elektronisch übermitteln muss, meldet sich am besten beim Elster-Portal an. Dort kann man sich anschließend das Programm ElsterFormular herunterladen.

Mithilfe dieses Programms kann man seine persönliche Einkommensteuererklärung 2012 relativ einfach erstellen und elektronisch an das Finanzamt übermitteln.