Autokauf: Beachten Sie diese 4 Dinge, um mit EU-Importen Steuern zu sparen

Die Preise in Deutschland sind hoch, gerade was die KFZ-Preise betrifft. Dabei ist ein Autokauf immer noch eine Preisfrage. Es lohnt sich unbedingt einen Blick über die Grenzen Deutschlands hinauszuwerfen. Mit diesem Blick kann man Steuern sparen. Aber was sich so einfach anhört, benötigt ein wenig Erfahrung. Nachfolgend zeigen wir Ihnen 4 Wege auf, wie EU-Importe Steuern sparen können.

1. Ist das Ausland billiger?

Wer sich beispielsweise nach einem gebrauchten Kleinwagen umsieht, der kann im Ausland Steuern sparen, da diese dort oft günstiger sind. Der Grund liegt darin, dass allein schon der Anschaffungspreis bis zu 30 % niedriger liegt und der Markt ein größeres Angebot bietet. Als Deutscher, der sich für EU-Importe interessiert, kann man also die hohen Steuern sparen, ebenso die Abgaben, die in einigen EU-Ländern für die Bewohner zu zahlen sind. Meist zahlen Sie dabei nur den Nettopreis und die deutsche Mehrwertsteuer, die mitunter auch günstiger als in einigen anderen Ländern ist.

Es werden über 3 Mio. Gebrauchtwagen und mehr als 1 Mio. Neuwagen in Europa verkauft. Online gibt es Plattformen, die einen Überblick über Preise bieten und auch die unterschiedlichsten Modelle in den verschiedenen Ländern anbieten. Außerdem findet man zahlreiche Adressen und auch die Kontaktdaten der ausländischen Händler. Darüber hinaus veröffentlicht die Europäische Kommission einmal jährlich eine Tabelle, in der die Listenpreise von den meistverkauften Neuwagen in den EU-Ländern vermerkt sind.

Allerdings muss der Käufer damit rechnen, dass die Ausstattung je nach Land verschieden ist. Neben den unterschiedlichen Grundausstattungen werden häufig auch Extras präferiert: d. h. EU-Importe haben oft andere Motorleistungen, Emissionen, Grundausstattung und Sonderausstattung. Ein älteres Modell genügt oft nicht den Sicherheitsaspekten und hat keine oder nur zwei Airbags. Außerdem sollten EU-Importe aussagen, dass man sie technisch leicht umrüsten kann, damit man eine Zulassung erhalten kann. Nur so lohnt sich der Versuch beim Autokauf, Steuern zu sparen.

2. Der Kaufvertrag

Wer sein Wunschauto gefunden hat und mit dem Verkäufer einig ist, dann ist der nächste Schritt der Kaufvertrag. Achtenswert ist es, dass der Vertrag Preis, Ausstattungsdetails und den genauen Übergabetermin ausweist. Nur so hat man einen Überblick darüber, wie viel man an Steuern sparen kann.

Bei einem Neuwagen sollte dies unbedingt vermerkt werden. Wer sprachlich nicht so fit ist, der sollte sich den Vertrag übersetzen lassen. Dabei ist es sehr wichtig, erst zu zahlen, wenn Sie den Vertrag, den Zündschlüssel und die Fahrzeugpapiere in den Händen halten. Außerdem sollte ein Bargeldtransfer über Dienstleister vermieden werden.

Wenn der Vertrag unterschrieben ist, kommt es zur Fahrzeugübergabe. Sie sollten daran denken das sogenannte Certificate of Sonformity, kurz CoC, zu verlangen. Dieses sagt aus, dass das Fahrzeug der europäischen Norm entspricht und auch zugelassen werden kann.

Nach der Übergabe des Wagens und Regelung erforderlicher Papiere, sollte man ein Ausfuhr- und Überführungskennzeichen des Kauflandes anbringen. In jedem Land gibt es dafür andere Regeln. Wer mit einem Anhänger anfährt, der benötigt keine Kennzeichen, der kann den Wagen so aufladen, womit man wiederum Steuern sparen kann.

3. Finanzamt und Zulassung

Die EU-Importe müssen mindestens 10 Tage nach dem Kauf zum Finanzamt. Dort müssen Sie die 19 Prozent MwSt. bezahlen. Man benötigt dafür eine Umsatzsteuererklärung. Man kann das Formular auch online auf der Seite des Finanzamtes herunterladen.

Wer EU-Importe gekauft hat, z.B. einen Gebrauchtwagen, der muss dem Finanzamt nichts melden. Bei der Zulassung müssen bei Gebraucht- und Neuwagen ein Personalausweis oder Reisepass, die Versicherungsbestätigung, Originalrechnung oder den Vertrag, die ausländischen Fahrzeugpapiere, die Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuern und beim Neuwagen die Umsatzsteuererklärung des Finanzamtes vorlegt werden.

4. Garantie

Für EU-Importe gelten die Garantiebestimmungen des Kauflandes. Sie sind allerdings innerhalb der EU fast identisch, aber zwischen den Herstellern gibt es Unterschiede. Dabei sind nur die abgestempelten und vollständigen Garantieurkunden wichtig. Die Sachmängelhaftung des EU-Händlers wird nach dem Recht des Kauflandes ausgeübt.