Lesen Sie hier, was Sie beachten sollten, wenn Sie Ihre Arbeitskleidung steuerlich absetzen möchten.
1. Was gilt als Arbeitskleidung und was nicht?
Bevor Sie Kleidungsstücke als Werbungskosten in Ihrer Steuererklärung deklarieren, müssen Sie wissen, was überhaupt als Arbeitskleidung anerkannt wird. Grundsätzlich gilt dabei folgende Regel: Wird ein Kleidungsstück überwiegend im Rahmen der beruflichen Tätigkeit getragen, lässt es sich als Arbeitskleidung von der Steuer absetzen. Typische Beispiele sind in diesem Zusammenhang spezielle Schutzkleidung, Helme und Arbeitshandschuhe zu benennen.
Abhängig von der jeweiligen Berufsbranche kommen zum Beispiel auch Arbeitsuniformen in Frage, die vom Arbeitgeber vorgeschrieben sind, aber vom Arbeitnehmer selbst bezahlt werden. Wenn Sie im Krankenhaus oder in einer Pflegeeinrichtung arbeiten, können Sie zudem Ihre weißen Kittel und Hosen geltend machen.
Kleidungsstücke wie gewöhnliche T-Shirts und Socken, die unterhalb der Berufskleidung getragen werden, sind hingegen nicht absetzbar. Auch Brillen lassen sich in der Regel nicht als Werbungskosten absetzen. Dies gilt sogar dann, wenn die entsprechende Brille nur für die Bildschirmarbeit oder einen anderen speziellen Bereich der täglichen Arbeit gekauft wurde.
2. Hinweise zu den Kosten für die Instandhaltung der Arbeitskleidung
Neben dem reinen Anschaffungspreis kann die Berufsbekleidung durch Beschädigung weitere Kosten mit sich bringen. Die anfallenden Aufwendungen für notwendige Reparaturen lassen sich dabei ebenfalls von der Steuer absetzen. Zu diesem Zweck bewahren Sie einfach die entsprechenden Belege auf und geben die Kosten für die Instandhaltung Ihrer Arbeitskleidung in der nächsten Steuererklärung an. Ein mögliches Beispiel aus der Praxis ist hier mit den Kosten für das Stopfen von Löchern in Oberteilen oder Hosen zu benennen.
3. Reinigungskosten korrekt absetzen
Darüber hinaus kann auch die regelmäßige Reinigung der Berufskleidung steuerlich geltend gemacht werden. Die Veranschlagung einer Jahrespauschale für die Pflege und Reinigung ist allerdings nicht zulässig. Demzufolge müssen Sie eine individuelle Kalkulation durchführen, um Ihre Reinigungskosten realistisch angeben zu können: Allgemein gesehen werden für 1 kg Wäsche ca. 0,50 Euro pro Waschvorgang anerkannt. So können Sie auf Basis der Anzahl Ihrer Arbeitstage und Waschvorgänge problemlos einen entsprechenden Betrag bestimmen.
4. Sonderregelungen in Bezug auf die steuerliche Absetzbarkeit von Berufskleidung
Damit Sie von der steuerlichen Absetzbarkeit Ihrer Arbeitskleidung maximal profitieren können, sollten Sie sich mit den geltenden Sonderregelungen vertraut machen: Falls Sie zum Beispiel in einer Firma arbeiten, die Betriebssport anbietet, lassen sich weitere Kleidungsstücke absetzen. Bei regelmäßiger Teilnahme an entsprechenden Aktivitäten können unter anderem Polizisten und Angestellte von der Feuerwehr die benötigte Sportbekleidung steuerlich geltend machen.
Einen weiteren Sonderfall stellen dunkle Anzüge dar, die primär im beruflichen Rahmen getragen werden. Selbst wenn das Emblem oder Abzeichen des Arbeitgebers abgenommen werden kann, lassen sich diese Kleidungsstücke ebenfalls in der Steuerklärung als Arbeitskleidung deklarieren.
Außerdem können in Ausnahmefällen auch die Reparatur- und Reinigungskosten von privater Kleidung als Werbungskosten abgesetzt werden: Wenn zum Beispiel Ihre privaten Schuhe während einer Betriebsreise beschädigt werden, lässt sich die notwendige Reparatur steuerlich geltend machen.
Fazit: Insgesamt gesehen lässt sich festhalten, dass die gesetzliche Regelung zur steuerlichen Absetzbarkeit von Arbeitskleidung ausgesprochen komplex ist. Wer alle vorhandenen Richtlinien berücksichtigt und die verschiedenen Sonderregelungen in Anspruch nimmt, kann aber zweifellos viel Geld sparen.
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