5 Wege, um die Steuervorteile zum Jahresende ideal auszunutzen

Bis zum 31.12. bleiben noch verschiedene Möglichkeiten offen, um die zu leistende Einkommenssteuer zu reduzieren. Sich die Steuervorteile zum Jahresende zu sichern, bringt viele Vorteile mit sich.

So reduzieren Sie nicht nur den zu leistenden Betrag für das aktuelle Jahr, Sie erhöhen auch im Umkehrschluss eventuelle Rückzahlungen oder reduzieren potentielle Nachzahlungen. Zugleich helfen erzielte Steuervorteile die zu zahlende Last im nächsten Jahr zu reduzieren.

Die folgenden 5 Steuervorteile sollten Sie intensiv nutzen:

  1. Steuerklasse verbessern beziehungsweise anpassen
  2. Freibeträge sichern
  3. Krankheitskosten sammeln, dokumentieren und absetzen
  4. Arbeitsmittel steuerlich geltend machen
  5. Altersvorsorge abschließen und Steuern reduzieren

1. Steuerklasse verbessern beziehungsweise anpassen

Arbeitnehmer zahlen über das Jahr mitunter zu viel, wenn sie ihre Steuerklasse nicht rechtzeitig anpassen lassen. Höchste Zeit für eine Anpassung ist zum Beispiel gegeben, wenn sich der Familienstand oder das Gehalt im Haushalt und pro Partner veränderte. Diese Steuervorteile zum Jahresende resultieren im nächsten Jahr in einem geringeren Betrag und damit auch weniger Steuern.

Änderungen können bis zum 30. November jeden Jahres beim Finanzamt eingereicht werden und gelten auch noch rückwirkend für das aktuell laufende Kalenderjahr. Lohnenswert ist ein Wechsel der Lohnsteuerklasse zudem mitunter auch, wenn unterschiedlich hohe Einkommen in einer Partnerschaft existieren. Hier sollten sich Betroffene intensiv belesen oder eine Beratung beim Fachmann vereinbaren.

2. Freibeträge sichern

Steuervorteile zum Jahresende sind auch durch die gesetzlich festgeschriebenen Freibeträge möglich. Arbeitnehmer können sich auf ihrer elektronischen Lohnsteuerkarte beispielsweise einen größeren Spielraum sichern, indem fortlaufende, absetzbare Freibeträge vermerkt werden.

Das sind beispielsweise kontinuierliche Fahrten zum Arbeitsplatz oder zu beruflich bedingten Fort- und Weiterbildungen. Auch Freibeträge, die die eigenen Kinder betreffen, sollten vermerkt werden. Auch hier gilt jedes Jahr der Stichtag des 30. November. Seit dem 1. Oktober 2015 können Freibeträge sogar für zwei fortlaufende Jahre beantragt werden. Zuvor mussten sie jährlich erneuert werden.

3. Krankheitskosten sammeln, dokumentieren und absetzen

Krankheitskosten können bis zu einer bestimmten Höhe als Steuervorteile zum Jahresende gültig gemacht werden. Darunter fallen verschiedene Sachen, von alltäglichen Hilfsmitteln wie einer neuen Brille, über Kuren, Massagen bis hin zu notwendigen Medikamenten. Auch diverse Zahnbehandlungen können so gegenüber dem Fiskus abgesetzt werden.

Die finanzielle Hürde hierfür orientiert sich am Gesamteinkommen und ist gestaffelt – sie variiert damit zwischen 1 bis 7 Prozent medizinischer Kosten, gemessen am Einkommen. Zu berücksichtigen sind aber auch laufende Krankenkassenbeiträge, die bereits eingerechnet werden. Alle Behandlungen, aber auch der Kauf notwendiger Medikamente oder Hilfsmittel, müssen natürlich eindeutig nachgewiesen werden. Dazu dienen die jeweiligen Quittungen – diese sollten also gesammelt werden.

4. Arbeitsmittel steuerlich geltend machen

Steuervorteile zum Jahresende werden auch durch das Absetzen von Arbeitsmitteln erzielt. Dieser Begriff dehnt sich über alles aus, was zur Ausführung des eigenen Jobs benötigt wird. Vor allem mit einem eigenen Arbeitszimmer Zuhause sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass der Pauschalbetrag von 1.000 Euro erreicht wird – höhere Kosten können als tatsächliche Ausgaben steuerlich erfasst werden.

Zu den Arbeitsmitteln kann beispielsweise die Anschaffung des neuen PCs zählen, aber auch bestimmte Literatur, Aktentaschen, Schreibtische oder Schreibgeräte. Bestimmte Berufe und Branchen können natürlich auch Instrumente, Werkzeuge und Co. absetzen.

5. Altersvorsorge abschließen und Steuern reduzieren

Eine beliebte Möglichkeit, um Steuervorteile zum Jahresende zu sichern, ist der Abschluss einer Altersvorsorge. Ob Riester, Rürup oder komplett private Vorsorge: wer für das Alter finanziell vorsorgt, kann das gegenüber dem Fiskus auch geltend machen.

Die Höhe der absetzbaren Kosten variiert unter anderem nach Einkommen und Art der Altersvorsorge. Steuerliche Vorteile können mit allen Varianten erzielt werden – während zugleich aktiv für das hohe Alter vorgesorgt wird.