Handwerker-Ärger? – So vermeiden Sie ihn

Wenn es Ärger mit der Handwerkerrechnung gibt, trifft nicht selten den Kunden eine Teilschuld. Denn viele Ursachen späterer Auseinandersetzungen liegen in mangelhafter Auftragsabsprache. Auf diese Punkte kommt es an:

Kostenvoranschlag

Wenn Sie vorab einen Kostenvoranschlag machen lassen, hat das vor allem den Vorteil, dass beide Seiten sich über den Preis der Handwerkerleistung einigermaßen im Klaren sind. Darüber hinaus zwingt es auch Sie als Auftraggeber, genau zu präzisieren, welche Arbeiten sie ausführen lassen möchten und wann und in welchem Zeitraum diese zu erbringen sind.

Bei den Kostenvoranschlägen unterscheidet man zwei Arten. Der unverbindliche Kostenvoranschlag geht davon aus, dass keine unvorhersehbaren Komplikationen bei der Durchführung des Auftrags eintreten. Falls das doch der Fall sein sollte, und der zu erwartende neue Endpreis mehr als 10 bis 15 Prozent über dem ursprünglich kalkulierten liegen wird, muss der Handwerker Sie davon informieren und Ihnen den zu erwartenden Aufpreis mitteilen. Sie können dann entscheiden, ob der Auftrag zu den neuen Konditionen weitergeführt werden soll, oder ob Sie ihn kündigen wollen.

Beim verbindlichen Kostenvoranschlag erhalten Sie ein sehr detailliertes Angebot, unter dem ein Festpreis steht. Diesen Preis darf Ihr Handwerker nicht überschreiten. Klar, dass darin aber bereits Sicherheitszuschläge enthalten sind. Deshalb fällt der detaillierte Kostenvoranschlag von vornherein oft höher aus als der unverbindliche. Kostenvoranschläge sind grundsätzlich kostenlos. Dennoch gibt es Ausnahmen, wenn z.B. die Küchenmaschine erst ausgiebig zerlegt werden muss, damit die Ursache des Schadens festgestellt werden kann, darf der Handwerker diese Vorarbeiten in Rechnung stellen.

Zeitrahmen

Setzen Sie Ihrem Handwerker einen Zeitrahmen. Bauhandwerker arbeiten mitunter auf mehreren Baustellen gleichzeitig und teilen die Arbeit nach eigenem Gutdünken ein. Da kann es passieren, dass Sie Ihren Handwerker plötzlich über Tage oder Wochen nicht zu Gesicht bekommen. Wollen Sie dies vermeiden, müssen Sie bereits im Auftrag feste Termine vermerken.

Dadurch haben Sie bei Terminüberschreitungen eine Handhabe und können eventuell Schadenersatzansprüche geltend machen. Wenn Sie den Handwerker nicht kennen, sollten Sie nach Möglichkeit im Haus anwesend sein und Ankunfts-, Pausen- und Abfahrtszeiten überschlägig notieren. Nach Fertigstellung des Auftrags nehmen Sie die Leistung zusammen mit dem verantwortlichen Handwerker ab. Lassen Sie sich auch evtl. ausgetauschte Aggregate zeigen.

Rechnung

Neben den Materialkosten und Arbeitszeiten stehen auch die Stundenlöhne mit auf der Rechnung. Achten Sie darauf, wer wann gearbeitet hat, und ob Azubi-, Gesellen- und Meisterstunden getrennt aufgeführt und plausibel sind. Wegekosten dürfen auf der Rechnung stehen, allerdings nicht in voller Höhe der Arbeitsstundensätze. Die ortsüblichen Stundenlöhne erfahren Sie bei Ihrer Handwerkskammer.

Mängelrüge

Sind Sie mit der Ausführung der Arbeiten
unzufrieden, oder haben Sie offensichtliche Mängel entdeckt, müssen Sie
dem Handwerker eine angemessene Frist zur Nachbesserung setzen,
beispielsweise 3 Wochen. Ist die Nachbesserung erfolglos geblieben, oder
hat Ihr Auftragnehmer die Frist verstreichen lassen, können Sie
Schadenersatz verlangen, den Rechnungsbetrag mindern oder den Schaden
von einem anderen Unternehmen beheben lassen. Sie können sogar darüber
hinaus entstehende Folgekosten, z.B. durch Miet- oder Nutzungsausfall,
in Rechnung stellen. Handwerker haften für ihre Arbeit und das Material
2, bei Immobilien 5 Jahre.

Notdienste

Notdienste
kommen in Notfällen – und sind daher besonders teuer. Meist zahlen die
Betroffenen gleich bar, voller Erleichterung, dass der erste Schreck
vorbei und der Schaden zunächst behoben ist, ein neues Schloss montiert
ist, oder der Abfluss wieder funktioniert. Doch was, wenn das neue
Türschloss nach zwei Wochen den Geist aufgibt und der Ausguss erneut
verstopft ist?

Mein Tipp: Auch wenn´s in der Hektik schwer fällt:
Erfragen Sie vorher alle Kosten und zahlen Sie nicht sofort bar! Denn
ist das Geld erst einmal weg, sind Reklamationen meistens zwecklos.

Schiedsstellen
und Schlichtungsstellen des Handwerks gibt es bei den Industrie- und
Handelskammern in allen größeren Städten. Ein Verzeichnis finden Sie auf
der Homepage des Deutschen Industrie- und Handelskammertags www.ihk.de.

Schiedsstellen
des Kfz-Gewerbes (Gebrauchtwagen und Werkstätten) erfahren Sie vom
Zentralverband des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes (ZDK) unter der
Telefonnummer 0228-91270 und im Internet unter www.kfzgewerbe.de.