Facebookbilder und Co. – welche Rechte müssen beachtet werden?

Facebook, Twitter und Co. verleiten zum schnellen Hochladen von Fotos. Fotos von sich, Fotos von Freunden, Fotos von der letzten Party - Fotos, die man im Netz entdeckt. Das ist heute kinderleicht. Doch es ist bei Weitem nicht alles erlaubt, was machbar ist. Aber: Was darf man überhaupt? Wann verletzt man die Bildrechte anderer? Und wenn schon: Sind das nicht Kavaliersdelikte?

In leicht abgewandelter Form des englischen "My home is my Castle" folgen heute viele Nutzer der sogenannten sozialen Netzwerke dem Leitsatz "Meine Seite ist mein!" Folglich präsentieren sie sich mit einem möglichst originellen Portraitfoto. Solange man darauf lediglich selbst abgebildet ist, ist daran in aller Regel nichts auszusetzen. Wie aber sieht es mit all den optisch äußerst ungewöhnlichen Portraitfotos aus? All die Spidermänner, Vollweiber und Profisportler-Fotos, die Max Mustermann oder Mara Musterfrau als Foto für das eigene Profil ausgewählt haben?

Klar – die Fotos waren im Internet ganz einfach zu finden. Und diese
lassen sich auch ganz schnell abspeichern und dann in das eigene Profil
hochladen. Aber dürfen Sie das überhaupt oder verletzen Sie damit
Bildrechte?

Die Antwort ist ganz einfach: Nein, Sie dürfen es nicht. Es sei denn, Sie haben eine Genehmigung. Das dürfte in den oben genannten Fällen aber eher selten der Fall sein. Übrigens: Gleiches gilt für Fotos, auf denen zwar man selbst – aber eben nicht allein abgebildet ist. Wer ein Foto von sich und beispielsweise seinem Partner einstellen möchte, muss seinen Partner zunächst fragen.

Die Gefällt-mir-Falle
Nutzer von sozialen Netzwerken verbreiten gerne und oft, was ihnen gefällt und was nicht – auch jenseits des "Gefällt-mir"-Buttons. Videos und Fotos werden gepostet, um so das eigene Profil zu schärfen. Aber auch hier gilt: An diesen Videos und Fotos haben andere Personen Rechte. Folglich dürfen Sie diese nicht ungefragt auf der eigenen Seite veröffentlichen. Eine Alternative ist es, einen Link zu der Seite mit den Fotos und Videos zu setzen.

Fotoklau – Ein Kavaliersdelikt?
Wer fremde Fotos und Videos im Internet "einfach so", also ohne vorherige Genehmigung des Rechteinhabers, für sich nutzt, begeht keineswegs nur ein Kavaliersdelikt. Man verstößt vielmehr gegen geltendes Recht.

Die Folge: Rechtliche Probleme und Schadensersatzforderungen lassen oft nicht lange auf sich warten. Denn nicht nur viele Freunde finden die Videos und Fotos im Internet, sondern auch die wahren Rechteinhaber. Zum besseren Auffinden der eigenen, unrechtmäßig genutzten Fotos im Netz, gibt es inzwischen spezielle Software.