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Wirtschaftspolitik: Wettbewerbswidrige Preisauszeichnung
Fehlt bei einer Preisauszeichnung die Angabe "inkl. MwSt.", handelt es sich um einen erheblichen Wettbewerbsverstoß, so ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamburg. (04.01.2007, Az. 3 W 224/06). Bei dem Fall ging es um einen Internethändler, der bei der Preisangabe weder auf Versandkosten noch Umsatzsteuer hingewiesen hatte.
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