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Bau-Pfusch? Schwarzarbeiter haften auch für Mängel
Auch Schwarzarbeiter müssen haften, wenn am Bau Mängel auftreten. Der Hauseigentümer ist berechtigt, auch dann Schadenersatz bei Baumängeln zu fordern, wenn der Bauauftrag "schwarz" erteilt wurde und eine Rückabwicklung des Vertrages wirtschaftlich unsinnig ist. Dies entschied vor kurzem der Bundesgerichtshof.
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