Werberecht: Kundenclubs für Kinder und Jugendliche - das sollten Sie beachten
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experto.de-Redaktion, verfasst am: 23.04.2008, 17:46
Werberecht: Kundenclubs für Kinder und Jugendliche - das sollten Sie beachten
Egal, ob "Pony-", "BäBu-", "Vögli"- oder "Klicks-Club": Immer mehr Unternehmen bieten Kindern und Jugendlichen spezielle Clubs an, mit denen die jungen Kunden langfristig ans Unternehmen gebunden werden sollen. In den meisten Fällen werden die Kids durch regelmäßige Rundschreiben informiert und bei der Stange gehalten. Diese Praxis ist laut Werberecht grundsätzlich erlaubt, solange die Minderjährigen in der Lage bleiben, Ihr Waren- und Leistungsangebot kritisch zu beurteilen.
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