Keine Kostenerstattung für zweite Abmahnung im Wettbewerbsrecht
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Dr. Jens Eckhardt, verfasst am: 03.03.2010, 15:08
Keine Kostenerstattung für zweite Abmahnung im Wettbewerbsrecht
Reagiert ein Abgemahnter nicht auf die Abmahnung nach dem Wettbewerbsrecht durch einen Wettbewerbsverband, wird zuweilen eine zweite Abmahnung durch den Rechtsanwalt des Wettbewerbsverbands ausgesprochen. Trifft den Abgemahnten eine Pflicht zur Kostenerstattung, auch für diese zweite Abmahnung? Diese Frage hat der BGH nun geklärt.
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