Haftung im E-Mail-Marketing
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Dr. Jens Eckhardt, verfasst am: 08.03.2010, 21:03
Haftung im E-Mail-Marketing
Haftet ein Unternehmen für die fehlende Einwilligung beim E-Mail-Marketing auch bei der Anmietung/beim Kauf der E-Mail-Adressen? Haftet das Unternehmen beim E-Mail-Marketing auch dann, wenn ihm das Vorliegen der Einwilligung von dem Vermieter/Verkäufer zugesichert wurde? Diese beiden Fragen hat das OLG Düsseldorf in seinem Urteil vom 24.11.2009 (Az. I-20 U 379/09) entschieden.
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