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BGH: Preis in Preissuchmaschine muss aktuell sein
Muss ein Händler die Aktualität der Preise in einer Preissuchmaschine überwachen, wenn er seine Produkte über Preissuchmaschinen bewirbt? Diese Frage hat der BGH in seiner Entscheidung vom 11.03.2010 (Az. I ZR 123/0
entschieden.
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Wie verhindert wir Chaos? Indem wir einen Standard schaffen!
Das BGH-Urteil zur Angabe von Preisen in Preissuchmaschinen führt zu vielen Diskussionen und neuen Fragen. Klar ist schon jetzt:
Um die Anforderungen zu erfüllen, müssen die technischen Abläufe sowohl bei den PSM und auch in den Online-Shop geändert werden.
Die Initiative strebt die Verabschiedung eines Standards für diese technische Änderung an.
Ein Standard ist wichtig, damit nicht jede PSM und jeder Shopanbieter sein “eigenes Süppchen” kocht, denn dies würde die Ausgaben für die technische Umsetzung ins Uferlose anwachsen lassen.
Wir sind betroffen
Aktualität einer Preissuchmaschine ist auf jedem Fall ein wichtiger Faktor für den Nutzer selbst und aus dem Grund auch im Interesse der Betreiber von Preisvergleichsportalen. Mal von dem Gesetz abgesehen, sollte auch so, jeder Betreiben die Preise auf der Seite aktuell halten! Den ein unzufriedener Kunde ist schnell weg und Konkurenz in dem Umfeld ist ziemlich gross.
Eine gute Möglichkeit die aktualität einer Preissuchmaschine zu gewährleisten ist ein Webservice bei dem die Daten live, via XML, vom Server des Shopbetreibers direkt gezogen werden. Bei vielen Preisvergleichen ist es leider immernoch so das CSV Dateien von den Onlineshops in eigener DB bei der Preissuchmaschine gespeichert werden. Das macht es bei mehreren Milionen Datensätzen wie bei den Preissuchmaschinen so üblich ziemlich schwer das ganze "Up to date" zu halten. Deshalb werden einige umdenken müssen um mit dem Gesetz keine Probleme zu bekommen.