BDSG Neu 2009: Hinweis auf das Widerspruchsrecht beim Direktmarketing
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Dr. Jens Eckhardt, verfasst am: 16.02.2010, 13:01
BDSG Neu 2009: Hinweis auf das Widerspruchsrecht beim Direktmarketing
Das BDSG kannte bereits vor dem BDSG Neu 2009 eine Pflicht zum Hinweis auf das "Werbewiderspruchsrecht" in § 28 Abs. 4 BDSG. Wann diese zur Anwendung kommt war jedoch nicht ganz eindeutig. Lesen Sie in diesem Beitrag, warum Sie auf das Widerspruchsrecht hinweisen müssen.
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