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BDSG Neu 2009: Einwilligung in das Direktmarketing
Der Vergleich des UWG mit den Regeln 1 bis 7 des BDSG Neu 2009 führt dazu, dass eine Einwilligung in einigen Fällen erforderlich ist. Das BDSG Neu 2009 sieht für die datenschutzrechtliche Einwilligung in das Direktmarketing seit dem 01.09.2009 besondere Anforderungen vor.
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