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Vereinsvermögen nach UmwG übertragen
Hallo,
es möchten 2 eingetragene Vereine (beide gemeinnützig) nach dem "UmwG" durch Aufnahme fusionieren.
Dabei möchte natürlich der übertragende Verein sein Vermögen "mitnehmen"
Beim übertragenden Verein steht allerdings in der Satzung, dass bei Auflösung des Vereins
das Vereinsvermögen an das örtliche DRK übertragen werden soll.
Gilt dieser Passus auch bei der Verschmelzung durch Aufnahme nach Umwg?
Wie kann das Vereinsvermögen auf den neuen Verein übertragen werden?
Vielen Dank
Experte
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Hallo lieber User,
ich kenne das UmwG nur in Verbindung mit Aktiengesellschaften. Wenn Sie der Meinung sind, dass es auch auf Vereine angewandt werden kann, dann kann ich Ihnen nur raten sich einen Steuerberater im Vereinswesen aufzusuchen.
Zu Punkt 2 kann ich Ihnen jedoch weiterhelfen. Wenn das Inventar gespendet werden soll laut Satzung, dann können Sie dagegen nichts machen. Es sei denn Sie ändern die Satzung in einer ordentlichen MV (soweit nichts anderes in der Satzung niedergeschrieben ist).
Experte
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Noch ein Nachtrag zu diesem Thema, der mich gerade von einer aufmerksamen Leserin erreicht hat. Ich möchte jedoch anmerken, dass ich dies nicht separat geprüft habe. Dennoch ein hilfreicher Tipp für jeden, der sich damit auseinander setzen muss. Schaden kann es ja nicht ![]()
Das UmwG behandelt anscheinend doch die Thematik mit Vereinen unter folgender Stelle:
§ 3 Abs. 1 Nr. 4 UmwG
Gruß und dank an Nadine S.
Thomas Barwinski
[Dieser Beitrag wurde 1mal bearbeitet, zuletzt am 10.05.2012 um 11:12.]