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Spenden: Problem Zweckbindung
Sammelt Ihr Verein zweckgebundene Spenden? Dann müssen diese bis zum Ende des nächsten Wirtschaftsjahres verwendet werden, und zwar für den angegebenen Zweck. Aber was tun, wenn Sie es in der Zeit nicht schaffen, Ihre Pläne für den geplanten Zweck umzusetzen?
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Hallo,
bei der Bearbeitung meiner Abschlussarbeit bin ich bei einer Frage stehengeblieben. Eine gGmbH kann gem § 58 Nr. 7 AO eine freie Rücklage bilden i.d.H von höchstens 10% ihrer sonstigen nach § 55 Abs. 1 Nr. 5 zeitnah zu verwendenden Mittel. Laut AEAO zu § 58 sind darunter auch die Einnahmen aus ideellen Bereich zu verstehen. Die Frage ist: wenn gGmbH neben "normalen" Spenden auch zweckgebundene Spenden erhält, werden die auch in die Bemessungsgrundlage der freien Rücklage einbezogen? Im welchen Gesetz, Rechtsprechung etc. finde ich die Begründung?
Mit freundlichen Grüssen
M. Kantarowicz