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Satzungsänderung oder Zweckänderung?
Zwischen Satzungsänderung und Zweckänderung müssen Sie streng unterscheiden, denn der Zweckänderung müssen gemäß § 33 Abs. 1 BGB alle Vereinsmitglieder zustimmen. Eine Satzungsänderung braucht nur eine Dreiviertelmehrheit - oder die in der Vereinssatzung dafür vorgesehene Mehrheit.
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