Muß das Protokoll einer Vollversammlung jedem Mitglied zugestellt werden
bzw muß jedes Mitglied es zu lesen bekommen. Oder es gar öffentlich gestellt werden?
Die Vereinssatzung schreibt in diesem Fall dazu nichts vor.
Experte
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13.01.2011
Lieber Gast,
da die Mitgliederversammlung das höchste Organ des Vereins ist, sollten Sie die Protokolle der Mitgliederversammlungen den Mitgliedern auch zugänglich machen. Denn jedes Mitglied hat ein Anrecht zu erfahren, welche Beschlüsse gefasst wurden, wie die Wahlen ausgefallen sind, wie es um die Finanzen steht usw. Weisen Sie die Mitglieder daraufhin, dass das Protokoll in der Geschäftsstelle ausliegt, oder veröffentlichen Sie es im internen Vereinsmagazin.
Wenn Sie die Einladung zur Mitgliederversammlung per Post oder Mail versenden, ist es ratsam, auch gleich das Protokoll der letzten Mitgliederversammlung mit zu versenden. So sind Sie auf der sicheren Seite und vermeiden Ärger mit Mitgliedern.
Bettina Eichhorst
Büro- & Vereinscoach
Expertin im Bereich Fitness & Tischtennis
Protokolleinscht der Mitgleider
Hallo,
leider ist die antwort er Expertin nicht ganz richtig! Die Mitgliederinformationsbestimmungen besagen: das Protokoll muß in der Geschäftsstelle einsehbar sein und sollte vor jeder nachfolgenden Versammlung zur einsicht ausliegen. Nur in Ausnahmefällen! hat ein Mitgleid das Recht ein Protokoll zugesand zu bekommen, allerdings auf eigene Kosten.
Hierzu gibt es bereits Urteile.
Auch bei Veröffentlichungen ist Vorsicht geboten - darauf achten das es wirklich nur in internen Foren oder Magazinen veröffentlicht wird um Missbrauch der internen Beschlüsse zu verhindern.
Viel spaß weiterhin