Experte
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09.09.2008
Oberstes Vereinsorgan: Die Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist das oberste und wichtigste Entscheidungsgremium Ihres Vereins. Von der Mitgliederversammlung werden alle Vereinsangelegenheiten geregelt und beschlossen, die lt. Satzung nicht dem Vorstand oder anderen Vereinsorganen zugewiesen sind.
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Was tun, wenn der Vorstand keine MV einberuft?
Alles schön und gut - aber wie soll man sich verhalten, wenn der Vorstand keine (weitere) MV einberuft, um die Vereinsangelegenheiten zu regeln bzw. sich darauf zurückzieht, dass ja eine MV dieses Jahr schon stattgefunden hat (bei der freilich die wesentlichen Aufgaben - Entgegennahme der Rechenschaftsberichte, Kassenprüferbericht, Entlastung, Beschluss über den Haushalt) nicht erledigt wurden ...). In diesem Falle wurde diesen Tagesordnungspunkten (zu denen geladen war) ein - ebenfalls angekündigte - Satzungsänderungsverfahren (ohne Diskussion) vorgeschaltet und die MV nach erfolgter Abstimmung abgebrochen, ohne dass diese Punkte behandelt worden wären.