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Experte
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10.10.2009
Nutzen Sie Bußgelder als Spendeninstrument für Ihren Verein
Gemäß § 56 des Strafgesetzbuches und § 153 der Strafprozessordnung können Richter Angeklagte in Strafverfahren zu Geldauflagen in Form von Spenden verurteilen. Dies ist für gemeinnützige Vereine ein unkomplizierter Weg, an Finanzmittel heranzukommen.
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