Wie gründe ich einen nicht eingetragenen Verein und was kostet das?
Hallo,
wir möchten gerne einen nicht eingetragenen Verein gründen, der uns dabei helfen soll, ein Zentrum zu erstellen.
Nun ist die Frage, darf man, wenn man einen nicht eingetragenen Verein betreibt, Spenden annehmen und sind diese Steuerfrei?Und was kostet ein Aufbau und was benötige ich für einen Verein dieser Art?
Danke im Voraus.
Experte
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Hallo,
Bei der Gründung eines nicht eingetragenen Vereins entstehen zunächst einmal keine Kosten für die Anmeldung bzw. Eintragung im Vereinsregister. Der Verein wird dort gerade nicht eingetragen. Auch andere Kosten entstehen nicht unbedingt.
Grundsätzlich darf ein nicht eingetragener Verein Spenden annehmen. Eine völlig andere Frage ist allerdings, ob die Spender ihre Spende auch steuerlich geltend machen können und ob der Verein Spendenbescheinigungen ausstellen darf. Beides hat nichts mit der Frage eingetragener Verein oder nicht eingetragener Verein zu tun und ist nur möglich, wenn der nicht eingetragene Verein vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt ist. Dazu muss seine Satzung bestimmte Anforderungen erfüllen und seine Geschäftsführung den gemeinnützigkeitsrechtlichen Anforderungen genügen. Auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Finanzen finden Sie eine Mustersatzung für gemeinnützige Vereine, die allerdings nur die steuerrechtlichen Vorgaben, nicht die vereinsrechtlichen Aspekte - berücksichtigt.
Die Gründung eines nicht eingetragenen Vereins erfolgt dadurch, dass mindestens zwei Personen beschließen den Verein zu gründen und sich auf eine Satzung einigen. Die Mindestinhalte einer Satzung ergeben sich aus den Paragraphen 57 und 58 BGB. Diese gelten zwar ausdrücklich nur für eingetragene Vereine, die Rechtsprechung geht aber davon aus, dass diese Vorgaben auch auf nicht eingetragene Vereine entsprechend Anwendung finden.
Beim nicht eingetragenen Verein ist es nicht erforderlich, die Satzung schriftlich niederzulegen. Eine schriftliche Fixierung der vereinbarten Satzung ist aber dringendst zu empfehlen. Sie werden diese Satzung in der schriftlichen Form schon benötigen, wenn Sie das Finanzamt davon überzeugen wollen, dass die gemeinnützigkeitsrechtlichen Vorgaben in ihrer Satzung erfüllt sind.
Ob es erforderlich ist, sich bei der Erstellung der Satzung durch einen Anwalt beraten zu lassen, hängt einerseits vom persönlichen Sicherheitsbedürfnis ab und andererseits von der Komplexität Ihres Vorhabens. Hierfür wurden natürlich Kosten entstehen.
Nach der Gründung des Vereins sollte dieser beim Finanzamt angemeldet werden.
Ich hoffe, Ihnen damit eine erste Hilfestellung gegeben zu haben und wünsche viel Erfolg bei Ihrem Vorhaben
Freundliche Grüße
Heiko Klages