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Ehrenamt im Verein: Wo ist der Nachwuchs?
Der fehlende Nachwuchs für das Ehrenamt im Verein ist ein ernst zu nehmendes Problem, das man aus der Vergangenheit so nicht kannte. Es gibt immer weniger junge Interessierte für das Ehrenamt. Wieso ist das so und was können Sie dagegen machen?
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Nachwuchs in der Vorstandschaft
Ich bin nun seit ca. 25 Jahren in unserem Verein als Vorstand tätig und möchte nun langsam aussteigen und Nachwuchs in die Vorstandschaft mit einbinden. Hierzu habe ich folgende Fragen:
1. Wie alt muss ein Mitglied der Vorstandschaft sein (18 oder 21?)
2. Sollte der nachfolgende Vorstand das 21 Lebensjahr noch nicht vollendet haben, kann dann der 2. Vorstand für
eine gewisse Zeit (max. 1 Jahr) die Geschäfte weiterführen?
3. Was ist allegemein zu beachten.
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Hallo Anne,
ich bin zwar kein Jurist, versuche Ihnen aber mit ein wenig Fachsimpelei weiterzuhelfen.
1) In Deutschland ist man ab 18 voll geschäftsfähig. Daher hat das 21. Lebensalter rechtlich keine größere Relevanz als das 18. Es kann trotzdem in Ihrer Satzung stehen, dass ähnlich wie beim Präsidentenamt in Deutschland, ein Mindestalter einzuhalten ist. Es ist sogar möglich Minderjährige zu implementieren. Jedoch kann es hier ohne Vollmacht der Eltern dazu kommen, dass die Eltern mitentscheiden können, da der Minderjährige nicht voll geschäftsfähig ist. Das hat jetzt zwar nicht ganz so viel mit Paragraphenreiterei zu tun.
2) Im Prinzip durch Frage 1 beantwortet.
3) Bei Minderjährigen habe ich Ihnen etwas zu geschrieben. Auch dass das Mindestalter in der Satzung festgeschrieben werden kann. Dies sollten Sie als erstes kontrollieren. Sonst ist es wichtig, dass der Nachwuchs bitte nicht ins kalte Wasser geworfen wird. Es ist absolut notwendig, dass die Verantwortung aufgebaut wird. Kein 18 Jähriger sollte ohne Erfahrung im Vereinswesen Vorstandsvorsitzender werden. Menschlich und führungstechnisch sind die wenigstens 18-jährige dazu in der Lage. Langsames Heranführen heißt ds Stichwort.