Ehrenamt und bezahlung?
Wenn jemand hauptberuflich ein Angelfachgeschäft hat und in einem Verein,ehrenamtlich, Sportwart ist und Veranstaltungen des Vereins mit Angelgeräten ausstattet, gegen Bezahlung natürlich, handelt es sich dann noch um ein Ehrenamt oder wird diese Person direkt vom Verein für seine geleistete Arbeit bezahlt?
Experte
Beiträge:
269
Registriert seit:
18.08.2010
Alles korrekt würde ich sagen. Der Verein kauft ganz normal als Kunde Angelgeräte. Das hat nichts mit der Funktion des Angelladeninhabers im Verein zu tun. Problematisch wird es wenn ihm eine Art Vetternwirtschaft vorgeworfen wird. Anzufechten wäre es, wenn das Mitglied seine Position im Verein ausnutzt sich selber zu bereichern. Wenn aber ohnehin regelmäßig in dem Laden eingekauft wird, ist es wieder etwas anderes. Also im Groben ohne Details zu kennen. Alles OK!
Ich würde schon sagen das es sich dabei um eine Art Bereicherung handelt, da es im Verein 2 Mitglieder gibt die einen Angelladen haben aber dadurch das der Sportwart die Preise besorgt, holt er sie natürlich nur in seinem Geschäft und nicht zu gleichen Teilen in dem Geschäft des anderen Mitgliedes. Ich denke das es in dem Fall nicht korrekt zugeht, da einer klar bevorteilt wird, (mein Ehrenamt, mein Laden, mein Geld) und einer benachteiligt wird (mein Ehrenamt, nicht mein Laden, wenn ich da Preise hole nicht mein Geld). Der Verein kauft die Preise ja nur in dem Geschäft, weil der Sportwart der die Preise organisiert, der Inhaber des Geschäftes ist. Wäre eine andere Person der Sportwart, würden die Preise wieder in den 4 anderen Geschäften der Umgebung, mindestens aber in den Geschäften der 2 Mitglieder geholt die in dem Verein sind und nicht zu 100% in diesem einen. Ich gönne jedem sein Geld aber Ehrenamt ist Ehrenamt und Vereinsmeierei ist das andere.
Experte
Beiträge:
269
Registriert seit:
18.08.2010
Die Info über das 2. Mitglieder, das ein Angelfachgeschäft hat, haben Sie mir in Ihrer Beschreibung nicht mitgeteilt. Dies ist natürlich ein ganz entscheidender Faktor. Dann handelt es sich auf um Vetternwirtschaft bzw. um eine egoistische Bereicherung. Obwohl man das auch wieder unterteilen muss: Wenn er die besten Preise für die Produkte macht, kann es nur im Sinne des Vereins sein beim günstigsten Anbieter zu kaufen. Wenn dies nicht der Fall ist, haben Sie Recht. Es ist aber nichts verwerfliches daran, die Angelläden außen vor zu lassen, die nicht mit Ihrem Verein kooperieren bzw. deren Inhaber keine Mitglieder sind.
Entschuldigung über des 2. Mitglied, habe ich leider vergessen. Aber das ist genau das was ich immer gemeint habe Vetternwirtschaft oder auch egoistische Bereicherung was eigentlich nicht im Sinne des Erfinders ist. Der eine ist da günstiger der andere dort. Der Gerechtigkeit halber sollte abwechselnd bei beiden eingekauft werden. Da es ja so kein Ehrenamt mehr ist.
Danke nochmal für ihre Hilfe, werde nun mal sehen das der Kuchen unter beiden Mitgliedern aufgeteilt wird und nicht nur für einen da ist. Gerecht wie es sein sollte.