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Die Buchführung im Verein muss stimmen
Der Finanzverantwortliche Ihres Vereins verwaltet mit der Buchführung die Finanzen Ihres Vereins. In der Buchführung werden alle finanzbezogenen Vorgänge (Einnahmen/Ausgaben) Ihrer Gemeinschaft gelistet und dokumentiert. Die Buchführung dient zur Analyse und zum Nachweis Ihrer Geschäftstätigkeit gegenüber Ihren Mitgliedern, Kontrollinstitutionen (Finanzamt) und allen möglichen Förderern Ihrer Gruppierung.
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Steuerberater für Vereine
Sehr gutes Thema, viele Vereinsvorstände unterschätzen oft das Thema Haftung. An dieser Stelle möchte ich einen Hinweis auf einen neuen Service geben. Unter http://www.steuerberaten.de/steuerfactory/text_v.php gibt es nun einen Steuerservice, der sich speziell an Vereine richtet. Vielleicht ist dies ja auch mal einen speziellen Artikel wert.
Steuerberater für Vereine
Vielen Dank für Ihren Kommentar zum Thema Buchführung im Verein. Steuerberater, die sich auch mit dem Vereins-Finanzwesen beschäftigen, können eine große Hilfe für Vereinsvorstände sein, die für sich Schwierigkeiten mit der Buchführung und dem jährlich anzufertigenden Geschäftsbericht für die Kontrollgremien sehen.
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Buchführung, Jahresabschluss
Wir sind ein kleiner e.V. im kulturellen Bereich, (noch) nicht gemeinnützig, und haben bisher nur geringe Einnahmen und Ausgaben. Wie steht es da mit der Buchführungspflicht, welche Buchführungsart ist angemessen und welcher Jahresabschluss?
Zukünftig streben wir Gemeinnützigkeit an und bemühen uns um Spenden- und Sponsorengelder. Ab wann wird eine doppelte Buchführung und Bilanz notwendig? Wann reicht eine Einnahme-Überschuss-Rechnung?
Vielen Dank im Voraus und beste Grüße!