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Belohnen Sie Ihren ehrenamtlichen Kassenprüfer
Kassenprüfer müssen ehrenamtlich arbeiten und dürfen z. B. keine Übungsleiterpauschale erhalten. Aber es gibt einen Freibetrag, den Sie nutzen können. Möchten Sie sich bei Ihrem Kassenprüfer für besonders gewissenhafte Dienste bedanken, dann nehmen Sie am besten die neue Ehrenamtspauschale, die nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) bis zu einem Betrag von 500 Euro steuerfrei bleibt (§ 3 Nr. 26a EStG).
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